Die Geheimhaltungsvereinbarung ist im Gesellschaftsrecht, dem Gewerblichen Rechtsschutz sowie im IT-Recht von grosser Bedeutung. Einleitend geht dieser neue Mustervertrag auf diese Anwendungsbereiche ein. Anschliessend wird dezidiert auf die Gestaltung der Geheimhaltungsvereinbarung eingegangen, von der Präambel, Definitionen über die Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Ausnahmen davon bis zur Informationsvermittlung, Vertragsstrafe, Laufzeit, Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten, der Schriftform, Teilunwirksamkeit, Rechtswahl und der Gerichtsstandsvereinbarung.

Arndt Hengstler
RA Arndt Hengstler, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, ist tätig als Syndikusanwalt in einem IT-Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt IT-Recht. Außerdem doziert er im Bereich Medienrecht.
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