Band 154
Gruppenarbeit, Mitarbeitsverhältnis und die Arbeitsrechtsordnung.
Auswirkungen der Einführung von Gruppenarbeit unter besonderer Berücksichtigung eines Mitarbeitsverhältnisses und gesellschaftlicher Elemente im Arbeitsverhältnis.
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Details
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
12.09.1997
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
270
Maße (L/B/H)
23.4/15.7/1.1 cm
Das Arbeitsrecht hat aufgrund eines ausufernden Bestandsschutzes sowie der wachsenden betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung das Urmodell des Arbeitsvertrages verlassen. Die Grenzen zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht werden verwischt, und die Einführung von teilautonomen Gruppen verstärkt diesen Trend zunehmend.
Mit der vorliegenden Untersuchung beleuchtet der Autor Charakter, Konstruktion und Bedeutung der Gruppenarbeit und verbindet diese Form der Arbeitsorganisation mit den dogmatischen Grundlagen der deutschen Arbeitsrechtsordnung, insbesondere unter dem Aspekt gesellschaftsrechtlicher Elemente im Arbeitsverhältnis. Wirtschafts- wie Rechtswissenschaften dienen als Untersuchungsobjekte, da diese im Arbeitsvertrag ein gemeinsames Objekt finden und der unternehmerische Kombinationsprozess als Ausgangs- und Zielpunkt der Arbeitsrechtsordnung zu charakterisieren ist. Als Ergebnis wird ein Paradigmenwechsel vom »abhängigen Arbeitnehmer« zum »Unternehmer am Arbeitsplatz« festgestellt, der Gesellschafter kraft Arbeitsrechts wird. Dieses Mitarbeitsverhältnis führt zu einem automatischen Lohnregulator, der bereits um 1900 von Ernst Abbe (Carl Zeiss-Stiftung, Jena) angeregt wurde und der als Basis eines atmenden Unternehmens angesehen werden kann.
Mit der vorliegenden Untersuchung beleuchtet der Autor Charakter, Konstruktion und Bedeutung der Gruppenarbeit und verbindet diese Form der Arbeitsorganisation mit den dogmatischen Grundlagen der deutschen Arbeitsrechtsordnung, insbesondere unter dem Aspekt gesellschaftsrechtlicher Elemente im Arbeitsverhältnis. Wirtschafts- wie Rechtswissenschaften dienen als Untersuchungsobjekte, da diese im Arbeitsvertrag ein gemeinsames Objekt finden und der unternehmerische Kombinationsprozess als Ausgangs- und Zielpunkt der Arbeitsrechtsordnung zu charakterisieren ist. Als Ergebnis wird ein Paradigmenwechsel vom »abhängigen Arbeitnehmer« zum »Unternehmer am Arbeitsplatz« festgestellt, der Gesellschafter kraft Arbeitsrechts wird. Dieses Mitarbeitsverhältnis führt zu einem automatischen Lohnregulator, der bereits um 1900 von Ernst Abbe (Carl Zeiss-Stiftung, Jena) angeregt wurde und der als Basis eines atmenden Unternehmens angesehen werden kann.
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