Band 33
Argumenta Iuventiana.
Entscheidungsbegründungen eines hochklassischen Juristen.
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Details
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
19.05.1999
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
158
Maße (L/B/H)
23.4/15.8/1 cm
Die Methode des Celsus ist nicht nur deshalb Gegenstand der romanistischen Forschung, weil Celsus ein hervorragender Vertreter der hochklassischen römischen Jurisprudenz ist. Das wissenschaftliche Interesse an der Arbeitsweise des Juristen wurde vor allem dadurch geweckt, dass er als Urheber der Definition des Rechts als einer "ars boni et aequi" gilt. Diese Definition ist nicht selten Ausgangspunkt methodologischer Arbeiten über Celsus, ihr Verständnis prägt dann die Interpretation der celsinischen Entscheidungen.
Der Autor geht in der vorliegenden Untersuchung den umgekehrten Weg: Nicht ein abstrakter Satz ist Grundlage für die Erforschung von Celsus' Methode, sondern die Gesamtheit der überlieferten Entscheidungsbegründungen, also alle Quellen, in denen der Jurist selbst offenlegt, welche Methode der Rechtsfindung er im Einzelfall verwendet. Dabei tritt zutage, dass der Schwerpunkt celsinischer Argumentation in der Deduktion liegt, in der Subsumtion eines Sachverhaltes unter einen Rechtssatz. Induktive, fallanknüpfende Schlussfiguren kommen ebenso selten vor wie ausserrechtliche Werturteile. Die Rechtsfortbildung geschieht vor allem durch Umgestaltung des bestehenden Normgefüges - Kennzeichen einer systematischen Wissenschaft, die für Celsus der beste Weg zur Verwirklichung des "bonum et aequum" war.
Der Autor geht in der vorliegenden Untersuchung den umgekehrten Weg: Nicht ein abstrakter Satz ist Grundlage für die Erforschung von Celsus' Methode, sondern die Gesamtheit der überlieferten Entscheidungsbegründungen, also alle Quellen, in denen der Jurist selbst offenlegt, welche Methode der Rechtsfindung er im Einzelfall verwendet. Dabei tritt zutage, dass der Schwerpunkt celsinischer Argumentation in der Deduktion liegt, in der Subsumtion eines Sachverhaltes unter einen Rechtssatz. Induktive, fallanknüpfende Schlussfiguren kommen ebenso selten vor wie ausserrechtliche Werturteile. Die Rechtsfortbildung geschieht vor allem durch Umgestaltung des bestehenden Normgefüges - Kennzeichen einer systematischen Wissenschaft, die für Celsus der beste Weg zur Verwirklichung des "bonum et aequum" war.
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