Band 19
Sanktionen und Vorfeldmaßnahmen zur Absicherung der europäischen Grundwerte
Rechtsfragen zu Art. 7 EU
Aus der Reihe
Ius Europaeum Band 19
Fr. 54.90
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Details
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
12.12.2002
Verlag
NomosSeitenzahl
217
Maße (L/B/H)
22.6/15.1/1.5 cm
Das Werk untersucht die Frage, wie gegen einen EU-Mitgliedstaat vorzugehen ist, der die europäischen Grundwerte verletzt oder gefährdet. Der Autor verneint anhand einer umfassenden Analyse des Art. 7 EU die bislang wenig diskutierte Möglichkeit des Ausschlusses eines Mitgliedstaates aus der Union, bejaht aber eine Aussetzung von Rechten unter Beibehaltung aller Pflichten.
Ferner erforscht das Werk die Möglichkeiten eines präventiven Vorgehens gegen einzelne Mitgliedstaaten. Nach einer Bewertung der im Jahre 2000 gegen Österreich getroffenen Massnahmen grenzt es nach Art und Wirkung Vorfeldhandlungen von Sanktionen ab und stellt sodann einzelne Präventivmassnahmen dar. Auf der Grundlage der Verträge von Amsterdam und Nizza untersucht der Autor neben der Frage nach Art und Umfang von Vorfeldmassnahmen auch das künftig bei ihrem Erlass zu beachtende Verfahren sowie Rechtsschutzmöglichkeiten hiergegen.
Das Werk kann den Organen und Mitgliedstaaten der EU, aber auch der Wissenschaft in Situationen wie der »causa Österreich« aufgrund seiner profunden Analyse vor allem in Auslegungsfragen zum neuen Frühwarnmechanismus nach dem Vertrag von Nizza hilfreich sein.
Ferner erforscht das Werk die Möglichkeiten eines präventiven Vorgehens gegen einzelne Mitgliedstaaten. Nach einer Bewertung der im Jahre 2000 gegen Österreich getroffenen Massnahmen grenzt es nach Art und Wirkung Vorfeldhandlungen von Sanktionen ab und stellt sodann einzelne Präventivmassnahmen dar. Auf der Grundlage der Verträge von Amsterdam und Nizza untersucht der Autor neben der Frage nach Art und Umfang von Vorfeldmassnahmen auch das künftig bei ihrem Erlass zu beachtende Verfahren sowie Rechtsschutzmöglichkeiten hiergegen.
Das Werk kann den Organen und Mitgliedstaaten der EU, aber auch der Wissenschaft in Situationen wie der »causa Österreich« aufgrund seiner profunden Analyse vor allem in Auslegungsfragen zum neuen Frühwarnmechanismus nach dem Vertrag von Nizza hilfreich sein.
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