Band 28
Quersubventionen als Problem des europäischen Wettbewerbsrechts
Darstellung am Beispiel der deutschen Post- und Telekommunikationswirtschaft
Aus der Reihe
Ius Europaeum Band 28
Fr. 82.90
inkl. MwSt,
Beschreibung
Details
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
05.02.2004
Verlag
NomosSeitenzahl
280
Maße (L/B/H)
22.5/15.6/1.8 cm
Quersubventionen stellen ein aktuelles und im Zuge der voranschreitenden Liberalisierung des Post- und Telekommunikationssektors bedeutsames Problem des europäischen Wettbewerbsrechts dar. Neben der rein rechtlichen Bewertung ist auch die Erfassung und Aufarbeitung der wirtschaftswissenschaftlichen Aspekte erforderlich, die in der Untersuchung ausführlich dargestellt werden.
In der Arbeit wird analysiert, inwieweit Kreuzfinanzierungen bei marktbeherrschenden Unternehmen zu einem Missbrauch ihrer besonderen Stellung i.S.d. Art. 82 EG führen können.
Wird ein quersubventionierendes Unternehmen staatlich kontrolliert oder steht es im staatlichen Eigentum, dann können Kreuzfinanzierungen auch staatliche Beihilfen i.S.d. Art. 87 EG darstellen.
Darüber hinaus kommt ein Verstoss gegen Art. 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 oder Art. 87 EG in Betracht, wenn ein Mitgliedstaat nicht gegen missbräuchliche Quersubventionen in öffentlichen Unternehmen vorgeht.
Obwohl Art. 81 EG nicht den eigentlichen Massstab für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Kreuzfinanzierungen bildet, bestehen bei multilateralen Quersubventionen zugunsten eines Gemeinschaftsunternehmens wettbewerbsrechtliche Bedenken.
In der Arbeit wird analysiert, inwieweit Kreuzfinanzierungen bei marktbeherrschenden Unternehmen zu einem Missbrauch ihrer besonderen Stellung i.S.d. Art. 82 EG führen können.
Wird ein quersubventionierendes Unternehmen staatlich kontrolliert oder steht es im staatlichen Eigentum, dann können Kreuzfinanzierungen auch staatliche Beihilfen i.S.d. Art. 87 EG darstellen.
Darüber hinaus kommt ein Verstoss gegen Art. 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 oder Art. 87 EG in Betracht, wenn ein Mitgliedstaat nicht gegen missbräuchliche Quersubventionen in öffentlichen Unternehmen vorgeht.
Obwohl Art. 81 EG nicht den eigentlichen Massstab für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Kreuzfinanzierungen bildet, bestehen bei multilateralen Quersubventionen zugunsten eines Gemeinschaftsunternehmens wettbewerbsrechtliche Bedenken.
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