Gesammelte Schriften.
Dritter Band: Verwaltungsrecht – Zeitgenossen und Gedanken. Erster Teilband. Hrsg. von Dorothea Mayer-Maly - Herbert Schambeck - Wolf-Dietrich Grussmann.
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Details
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
13.12.2005
Herausgeber
Dorothea Mayer-Maly + weitereVerlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
821
Mit dem wiederum in zwei Teilbänden erscheinenden dritten Band findet das 1993 begonnene Projekt der Herausgabe der vordem teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl ihren Abschluss. Bisher erschienen sind Merkls Schriften zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Band I/1, 1993), zu Staatslehre und Politischer Theorie (Band I/2, 1995) sowie Merkls Beiträge zu Verfassungs- und Völkerrecht (Band II/1, 1999 und Band II/2, 2002). Dieser Band enthält in seiner Gesamtheit die verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls, die veröffentlichten Würdigungen vieler seiner bedeutenden Zeitgenossen sowie verschiedene - auch dem interessierten Publikum zum Teil wohl weitgehend unbekannte - Bekenntnisschriften Merkls.
Die Bedeutung der verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls belegt die im Jahre 1999 erfolgte Neuauflage von Merkls Standardwerk "Allgemeines Verwaltungsrecht". Durch diese 1927 erstmals erschienene Monographie verschaffte sich Merkl dauerhafte und internationale Anerkennung.
Der nun vorgelegte erste Teilband enthält alle nicht in monographischer Form veröffentlichten Beiträge zum allgemeinen Verwaltungsrecht unter besonderer Beachtung des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsreform der Zwischenkriegszeit sowie die Schriften zu Einzelfragen des besonderen Verwaltungsrechtes bis 1929. Von den Schriften zum allgemeinen Verwaltungsrecht seien insbesondere die noch während der Monarchie verfassten Beiträge "Das kaiserliche Patent vom 26. Juli 1913, und das richterliche Überprüfungsrecht" sowie "Staatszweck und öffentliches Interesse", aber auch Merkls umfangreiche Buchbesprechungen, wie etwa diejenige zur "Festgabe für Otto Mayer zum siebzigsten Geburtstag", sowie die 1936 erschienene Abhandlung "Die Verwaltungslehre des neuen Deutschland" hervorgehoben. Die Schriften zu Einzelfragen des Verwaltungsrechts beginnen mit einem Beitrag zur Einführung der Sommerzeit aus dem Jahre 1916 (!) und beinhalten vor allem Studien zum Gewerberecht und zum Forstrecht. Letztere erschliessen insbesondere auch Merkls erste Veröffentlichungen zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes.
Die Bedeutung der verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls belegt die im Jahre 1999 erfolgte Neuauflage von Merkls Standardwerk "Allgemeines Verwaltungsrecht". Durch diese 1927 erstmals erschienene Monographie verschaffte sich Merkl dauerhafte und internationale Anerkennung.
Der nun vorgelegte erste Teilband enthält alle nicht in monographischer Form veröffentlichten Beiträge zum allgemeinen Verwaltungsrecht unter besonderer Beachtung des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsreform der Zwischenkriegszeit sowie die Schriften zu Einzelfragen des besonderen Verwaltungsrechtes bis 1929. Von den Schriften zum allgemeinen Verwaltungsrecht seien insbesondere die noch während der Monarchie verfassten Beiträge "Das kaiserliche Patent vom 26. Juli 1913, und das richterliche Überprüfungsrecht" sowie "Staatszweck und öffentliches Interesse", aber auch Merkls umfangreiche Buchbesprechungen, wie etwa diejenige zur "Festgabe für Otto Mayer zum siebzigsten Geburtstag", sowie die 1936 erschienene Abhandlung "Die Verwaltungslehre des neuen Deutschland" hervorgehoben. Die Schriften zu Einzelfragen des Verwaltungsrechts beginnen mit einem Beitrag zur Einführung der Sommerzeit aus dem Jahre 1916 (!) und beinhalten vor allem Studien zum Gewerberecht und zum Forstrecht. Letztere erschliessen insbesondere auch Merkls erste Veröffentlichungen zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes.
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