Migration und Bildungsbenachteiligung: Kinder ausländischer Familien im deutschen Bildungssystem

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Beschreibung

Details

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

03.03.2014

Verlag

Bachelor + Master Publishing

Seitenzahl

72

Beschreibung

Details

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

03.03.2014

Verlag

Bachelor + Master Publishing

Seitenzahl

72

Maße (L/B/H)

22/15.5/0.5 cm

Gewicht

130 g

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-95684-244-3

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Textprobe:
Kapitel III.2, Migration und Schule - Von der Ausländerpädagogik zum Integrationskonzept:
In den letzten 50 bis 60 Jahren sind Menschen aus den verschiedensten Regionen der Welt und mit unterschiedlichsten Beweggründen nach Deutschland eingewandert. Viele dieser Migranten holten im Verlauf der Jahre ihre Familien nach Deutschland, um sich hier auf Dauer niederzulassen, um vor allem sich selbst einen besseren Lebensstandard zu ermöglichen. Es versteht sich dabei von selbst, dass auch die Kinder der ausländischen Familien beschult werden müssen, um ihnen eine bestmögliche Ausbildung zu gewährleisten. Dies wurde im Verlauf der Jahre unterschiedlich gehandhabt. Die Schulpflicht wird in Deutschland aufgrund der Kulturhoheit der Länder durch eben diese geregelt. Dabei gibt es teilweise unterschiedliche Direktiven zur Durchführung. Bereits auf der Kultusministerkonferenz vom 3.Dezember 1971 beschlossen die Minister, dass ausländische Kinder in die entsprechende Klasse ihres Geburtsjahres aufzunehmen seien, insofern sie der deutschen Sprache der jeweiligen Stufe entsprechend mächtig sind. Ebenfalls wurde die Möglichkeit in Erwägung gezogen, spezielle Vorbereitungsklassen einzurichten, um die Schüler auf ihre Jahrgangsstufe vorzubereiten. Insbesondere sollte auch die Muttersprache in den Unterricht mit einbezogen werden, sowie eine adäquate Schulung für Lehrkräfte erfolgen. Bei einer der nächsten Konferenzen 1976 bestätigte man erneut diese Beschlüsse und traf einige weitere Regelungen in Bezug auf den Unterricht für ausländische Schüler. Dabei wurde die Dauer der Vorbereitungsklassen auf maximal zwei Jahre festgelegt und gleichzeitig sollten weitere spezielle Fördermassnahmen ermöglicht werden. Die Überweisung auf Sonderschulen, auf die ich später noch zu sprechen komme, sollte den gleichen gültigen Regelungen entsprechen, welche auch für die deutschen Schüler galten. Auf einer der letzten Kultusministerkonferenzen vom 25.Oktober 1996 wurden die Kriterien der Toleranz und Akzeptanz gegenüber ausländischen Mitbürgern in den Vordergrund gerückt. Die Minister waren sich einig, dass diese Eigenschaften oftmals vor allem durch erwachsene Vorbilder nicht gelebt werden und Kinder und Jugendliche somit diese Stereotype und Einstellungen häufig ohne Hinterfragen übernehmen. Man sah die Pädagogik in der Pflicht zu handeln, um Vorurteile abzubauen und eine Diskriminierung von ausländischen Schülern zu vermeiden bzw. zu verhindern. Am 24.Mai 2005 wurden auf der Kultusministerkonferenz die sprachlichen Probleme der Schüler mit Migrationshintergrund massgeblich auf die familiären Umstände zurückgeführt. Dabei seien vor allem die sozialen Bedingungen, denen die Familie unterliegt, hauptsächlich ausschlaggebend für den schulischen Erfolg der Kinder. An dieser Stelle kam es zu Vorschlägen, das eine Einführung muttersprachlichen Unterrichts am Nachmittag möglich wäre, Deutsch als Zweitsprache in den Lehrplan aufzunehmen sei und vor allem, dass auch Kindern von Asylsuchenden die Schulpflicht zu ermöglichen sei. Da aber, wie bereits erwähnt, die Bildungshoheit bei den einzelnen Bundesländern liegt, ist die Umsetzung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz ein besonderes Problem. Die Ergebnisse der Konferenz haben somit lediglich empfehlenden Charakter.
Gerade in den Anfangsjahren der Gastarbeiteranwerbung in Deutschland und später bei Einreisewellen von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellte sich immer wieder die Frage, ob die mit- oder nachgereisten Kinder der Arbeiter zu beschulen seien, oder nicht. Die Entscheidung fiel letztlich zu Gunsten der Kinder, dass diese den deutschen Schülern rechtlich gleichzustellen seien und der Schulpflicht unterliegen. Ein Grund für diese politische Entscheidung ist darin zu suchen, dass Folgekosten in Form von Sozialhilfe oder auch Unterstützung der Kinder durch Sozialarbeit höher liegen würden, als sie der allgemeinen Schulpflicht zuzuführ
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