Schimmel und andere Schadfaktoren am Bau
Chemischen und physikalischen Einflüsse Schimmelpilze und Feuchtigkeit Rechtsfragen bei Schadstoffeinwirkungen
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Details
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
19.12.2017
Verlag
Reguvis FachmedienSeitenzahl
410
Maße (L/B/H)
24.6/17.4/2.7 cm
Die Innenraumproblematik in Gebäuden hat zugenommen: In Expertenkreisen wird aktuell diskutiert, ob jede 2. deutsche Wohnung einen Schimmelschaden haben könnte. In älteren Gebäuden sind zudem klassische Altlasten wie Holzschutzmittel, Formaldehyd und Faserbelastungen noch immer weit verbreitet.
Einerseits wird zur Energieeinsparung immer dichter gebaut, wodurch Feuchtigkeit als Grundlage für jedes Schimmelpilz-/ Bakterienwachstum und chemische Verbindungen nicht (mehr) ausreichend abgeführt werden. Andererseits wird immer schneller gebaut, wodurch den einzelnen Bauteilen immer weniger Trocknungs-/ Ausgasungszeit zugestanden wird.
Chemische Verbindungen, physikalische Faktoren, Schimmelpilze und Feuchtigkeit (als Grundlage für jede mikrobielle Aktivität) führen regelmässig zu grossen Schadenspotentialen, weshalb genauso regelmässig Juristen mit dem Thema beschäftigt sind. Für diese wiederum gibt es das Problem, darzulegen und notfalls auch zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die Durchsetzung von Schadenersatz- und sonstigen Gewährleistungsansprüchen gegeben sind.
Einerseits wird zur Energieeinsparung immer dichter gebaut, wodurch Feuchtigkeit als Grundlage für jedes Schimmelpilz-/ Bakterienwachstum und chemische Verbindungen nicht (mehr) ausreichend abgeführt werden. Andererseits wird immer schneller gebaut, wodurch den einzelnen Bauteilen immer weniger Trocknungs-/ Ausgasungszeit zugestanden wird.
Chemische Verbindungen, physikalische Faktoren, Schimmelpilze und Feuchtigkeit (als Grundlage für jede mikrobielle Aktivität) führen regelmässig zu grossen Schadenspotentialen, weshalb genauso regelmässig Juristen mit dem Thema beschäftigt sind. Für diese wiederum gibt es das Problem, darzulegen und notfalls auch zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die Durchsetzung von Schadenersatz- und sonstigen Gewährleistungsansprüchen gegeben sind.
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