Einzelwillen, Gesamtwillen und Gemeinwillen in Rousseaus Werk "Der Gesellschaftsvertrag"
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Ja
Erscheinungsdatum
09.07.2019
Verlag
GRIN
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 1,3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Hausarbeit ist es, aufzuklären, wie Rousseau den Begriff Gemeinwillen definiert und, wie er mit dem Einzelwillen und Gesamtwillen in Verbindung steht sowie, wo die Unterschiede liegen. Kann man sie überhaupt auseinanderhalten? Dafür wird zunächst der Einzelwille dargelegt, um dann auf den Gesamt- und schliesslich auf den Gemeinwillen einzugehen. Dabei wird überprüft, welche Funktion die verschiedenen "Willen" in Rousseaus Theorie haben und ausserdem dargelegt, wie sie in Verbindung zueinander stehen. Nach dieser Darlegung wird noch ein kritischer Blick auf die einzelnen Komponenten geworfen und überprüft, inwiefern sie sinnvoll und umsetzbar scheinen.
In Rousseaus 1762 veröffentlichtem Werk "Der Gesellschaftsvertrag" wird diskutiert, wie eine gute Regierung aussehen könnte. Der Text ist in vier Bücher unterteilt. Im ersten Buch erklärt Rousseau weshalb der Gesellschaftsvertrag die beste Möglichkeit für einen legitimen Staat sei. Im zweiten Buch wird auf die Legislative eingegangen, Wesen und Funktion des Gemeinwillens werden dargelegt. Das dritte Buch stellt die Exekutivgewalt vor, im vierten Buch wiederum liefert Rousseau zunächst weitere institutionelle Einzelheiten der republikanischen Herrschaftsordnung nach antiken Vorbildern. Um auf den Einzelwillen, Gesamtwillen und Gemeinwillen eingehen zu können, muss zunächst knapp dargelegt werden, wie Rousseau zu diesen Begriffen kommt.
In Rousseaus 1762 veröffentlichtem Werk "Der Gesellschaftsvertrag" wird diskutiert, wie eine gute Regierung aussehen könnte. Der Text ist in vier Bücher unterteilt. Im ersten Buch erklärt Rousseau weshalb der Gesellschaftsvertrag die beste Möglichkeit für einen legitimen Staat sei. Im zweiten Buch wird auf die Legislative eingegangen, Wesen und Funktion des Gemeinwillens werden dargelegt. Das dritte Buch stellt die Exekutivgewalt vor, im vierten Buch wiederum liefert Rousseau zunächst weitere institutionelle Einzelheiten der republikanischen Herrschaftsordnung nach antiken Vorbildern. Um auf den Einzelwillen, Gesamtwillen und Gemeinwillen eingehen zu können, muss zunächst knapp dargelegt werden, wie Rousseau zu diesen Begriffen kommt.
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