Gewerberaummiete in der COVID-19-Pandemie. Hauptleistungspflichten im Gewerberaummitvertrag, Beschränkung von Kündigungen und Entfall oder Minderung d
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
22.08.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
44 (Printausgabe)
Dateigröße
13595 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346926852
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung der Frage, wie eine Mietanpassung aufgrund von pandemiebedingten Nutzungsausfällen rechtlich erreicht werden kann. Die Arbeit geht auf die Hauptleistungspflichten im Mietvertragsverhältnis ein und erläutert die Probleme, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind. Des Weiteren werden die in der Pandemie geschaffenen Regelungen des Art 240 EGBGB erläutert und deren Anwendbarkeit auf eine Vertragsanpassung auf Grundlage des
313 BGB diskutiert.
Hierzu werden zunächst die Probleme der Pandemie umrissen, die Hauptleistungspflichten des Mietvertrags erläutert und die Konsequenzen der Beschränkung der Mietvertragskündigungen aus Art. 240
2 EGBGB erläutert, so wie die Frage geklärt, ob ein Vermieter sich stattdessen für Mietausfälle an der Mietsicherheit befriedigen kann.
Ferner werden verschiedene Normen des BGB auf deren Anwendbarkeit auf pandemiebedingte Pflichtverletzungen überprüft, wobei auch die gesetzliche Vermutung des Art. 240
7 EGBGB im Bezug auf die Anwendbarkeit des
313 BGB und die daraus resultierende Einzelfallbetrachtung bearbeitet wird. Dabei sollen u.A. die Fragen geklärt werden, wie eine teilweise fortbestehende Nutzbarkeit, eine mittelbare Nutzungsbeeinträchtigung durch erheblich reduzierte Kundenströme oder das Unterlassen zumutbarer Massnahmen des Mieters zur Reduktion von Umsatzeinbrüchen zu bewerten sind.
Abschliessend werden die in Gewerberaummietverträgen häufiger vertretenen besonderen Vertragsgestaltungen, Betriebspflicht und Umsatzmiete, in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und der Mietminderung betrachtet.
313 BGB diskutiert.
Hierzu werden zunächst die Probleme der Pandemie umrissen, die Hauptleistungspflichten des Mietvertrags erläutert und die Konsequenzen der Beschränkung der Mietvertragskündigungen aus Art. 240
2 EGBGB erläutert, so wie die Frage geklärt, ob ein Vermieter sich stattdessen für Mietausfälle an der Mietsicherheit befriedigen kann.
Ferner werden verschiedene Normen des BGB auf deren Anwendbarkeit auf pandemiebedingte Pflichtverletzungen überprüft, wobei auch die gesetzliche Vermutung des Art. 240
7 EGBGB im Bezug auf die Anwendbarkeit des
313 BGB und die daraus resultierende Einzelfallbetrachtung bearbeitet wird. Dabei sollen u.A. die Fragen geklärt werden, wie eine teilweise fortbestehende Nutzbarkeit, eine mittelbare Nutzungsbeeinträchtigung durch erheblich reduzierte Kundenströme oder das Unterlassen zumutbarer Massnahmen des Mieters zur Reduktion von Umsatzeinbrüchen zu bewerten sind.
Abschliessend werden die in Gewerberaummietverträgen häufiger vertretenen besonderen Vertragsgestaltungen, Betriebspflicht und Umsatzmiete, in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und der Mietminderung betrachtet.
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