Disziplinarrechtliche Folgen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrpersonen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
31.08.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
15 (Printausgabe)
Dateigröße
584 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346932082
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist die Darstellung der disziplinarrechtlichen Folgen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrer. Hierbei soll sich die rechtliche Betrachtung in erster Linie auf die verbeamteten Lehrkräfte beziehen, die dem Landesrecht des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen.
Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen riskieren den sittlichen Reifeprozess und die friedliche Weiterentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Folglich werden sexuelle Kontakte Erwachsener mit Minderjährigen von Staat und Gesellschaft nicht geduldet und in der Regel durch das Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Auch bei Lehrern setzt die Öffentlichkeit im Hinblick auf den Umgang mit Minderjährigen daher ein striktes Distanzgebot voraus, weshalb sich Lehrer nicht nur im schulischen Alltag, sondern auch im privaten Umfeld, in sexueller Hinsicht, von ihren Schülern fernhalten sollten. Diese Erwartungshaltung der Allgemeinheit gegenüber Lehrkräften wird bei verbeamteten Lehrern durch die beamtenrechtlichen Pflichten verschärft.
Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen riskieren den sittlichen Reifeprozess und die friedliche Weiterentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Folglich werden sexuelle Kontakte Erwachsener mit Minderjährigen von Staat und Gesellschaft nicht geduldet und in der Regel durch das Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Auch bei Lehrern setzt die Öffentlichkeit im Hinblick auf den Umgang mit Minderjährigen daher ein striktes Distanzgebot voraus, weshalb sich Lehrer nicht nur im schulischen Alltag, sondern auch im privaten Umfeld, in sexueller Hinsicht, von ihren Schülern fernhalten sollten. Diese Erwartungshaltung der Allgemeinheit gegenüber Lehrkräften wird bei verbeamteten Lehrern durch die beamtenrechtlichen Pflichten verschärft.
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