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Band 110
Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers gemäß § 73 AO.
73 AO als solchem von zentraler Bedeutung sind. Schliesslich kommt er zu dem Ergebnis, dass die aufgeworfene Rechtsfrage nicht steuerartübergreifend beantwortet werden kann: Eine Haftung der Organgesellschaft für die Umsatzsteuerschuld des Organträgers lasse sich in den Grenzen der vom Autor aufgezeigten ermessenslenkenden Faktoren rechtfertigen. Dagegen sei die Haftung für Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden zwingend auf den Verursachungsbeitrag der Organgesellschaft zur Gesamtsteuerschuld zu beschränken.
Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis 2012/2013 und mit dem Hans Flick-Ehrenpreis 2014 ausgezeichnet. Der Preis wird jährlich für die beste Dissertation an der Universität des Saarlandes von der Universitätsgesellschaft Saarbrücken verliehen.
Buch (Taschenbuch)
Fr.106.00