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Zur Notwendigkeit einer Reform des § 238 StGB
238 StGB ist wenig praxistauglich und bietet keinen effektiven Opferschutz. Daher ist
238 StGB als missglückte Reaktion des Gesetzgebers auf das Phänomen Stalking zu werten. Es besteht ein tatsächlicher Novellierungsbedarf. Die bislang erarbeiteten Novellierungsbemühungen weisen jedoch allesamt Schwächen auf. Die Autorin erarbeitet einen praxistauglichen Novellierungsvorschlag, durch dessen gesetzgeberische Umsetzung künftig Stalking pönalisiert und den Opfern effektiv Schutz vor Stalkern geboten werden kann.
Buch (Taschenbuch)
Fr.117.00