Gegenstand der juristischen Diskussion waren vor allem die Rechtsfolgen der Schlecht- oder Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien. Diese Arbeit nimmt die Inzidentkontrolle von Richtlinien im Vertragsverletzungsverfahren zum Anlass, das Verhältnis von Primärrechtsschutz und Inzidentkontrolle im Klagesystem des EGV zu bewerten. Nach Ablauf der Klagefrist der Nichtigkeitsklage verneint der EuGH prinzipiell eine Prüfung der Rechtmässigkeit von Richtlinien im Vertragsverletzungsverfahren. Diese Massgabe fügt sich in das gemeinschaftsrechtliche System der Alternativität von Primärrechtsschutz und Inzidentkontrolle ein. Im ersten Teil der Arbeit werden die prozessualen und materiell-rechtlichen Aspekte dieser Rechtsprechung untersucht. Dabei wird die These des EuGH zur Alternativität von Primärrechtsschutz und Inzidentkontrolle im Klagesystem des EGV widerlegt und die Problematik der Inzidentkontrolle von Richtlinien im Vertragsverletzungsverfahren in einer Analogie zu Artikel 241 EGV gelöst. Im zweiten Teil werden die Thesen der Arbeit mittels eines Rechtsvergleichs zum verfassungs- und verwaltungsrechtlichen System der sechs Ursprungsmitgliedstaaten gestützt.
Die Arbeit richtet sich an Europa-, Verfassungs- und Verwaltungsrechtler.
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