Die mit dem Gut »Rechtsanwaltsdienstleistungen« verbundenen Besonderheiten werden in dieser Arbeit aus der in Deutschland vorzufindenden Anwaltsregulierung abgeleitet und auf ihre Plausibilität hin untersucht. Erstens sollen die Anwälte die Gerichte bei der Wahrheitsfindung unterstützen. Freilich gewährleistet bereits der Prozess, dass dem Richter die relevanten Informationen zufliessen; die Verpflichtung der Anwälte zur Wahrheitsfindung ist entbehrlich. Zweitens kann man Teile des Standesrechts mit dem Ziel der Minimierung der Kosten des Rechtswesens erklären; würde jedoch der Staat kostendeckende Gerichtsgebühren erheben, entfiele diese Begründung weitgehend. Das Ziel »einkommens- bzw. vermögensunabhängige Rechtsdurchsetzung« wird drittens durch die intern subventionierende Gebührenordnung berücksichtigt. Die untersuchten Alternativen »Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe, Erfolgshonorare und Rechtsschutzversicherung« erreichen freilich weitaus eher den intendierten verteilungspolitischen Zweck. Viertens kann man viele Vorschriften damit erklären, dass die Mandanten weder den für ihr Anliegen geeigneten Anwalt auswählen noch kontrollieren können (asymmetrische Informationsverteilung mit der Folge eines nicht funktionierenden Rechtsberatungsmarkts). Die Analyse der marktendogenen Lösungsmöglichkeiten in Form des »Screenings« (Informationsnachfrage seitens der Mandanten) und des »Signalings« (Garantie- bzw. Haftungsversprechen, strategische Preissignale und Investitionen in das Humankapital, Aufbau von Reputation, Werbung, Franchise sowie Sozietäten) zeigt, dass diese Lösungsmöglichkeiten vermutlich beschränkt sind. Der Staat kann den privaten Informationsaustausch erleichtern (staatliche Beschränkungen beseitigen, falsche oder irreführende Informationen verhindern, Titel »Rechtsanwalt« schützen oder die Offenlegung bestimmter Angaben vorschreiben), selbst Qualitätsinformationen über die Anwälte bereitstellen, subjektive Marktzugangsbeschränkungen erlassen, laufende Qualitä
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