Band 33
Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist.
Festschrift für Joseph Listl zum 70. Geburtstag.
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Details
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
15.10.1999
Herausgeber
Josef Isensee + weitereVerlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
1129
Dem Kaiser zu geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist, das ethische Verteilungsprinzip des Christentums erscheint im Vermächtnis von Staat und Kirche auch als Aufgabe des Rechts, sowohl des Staatsrechts als auch des Kirchenrechts. Seit zweitausend Jahren ringen Staat und Kirche um die richtige Regelung ihrer Beziehungen und darin um die Bestimmung ihrer eigenen Identität.
In beiden Rechtsordnungen beheimatet ist Joseph Listl. Er widmet sich sowohl dem Staatskirchenrecht als integralem Bestandteil des deutschen Staatsrechts als auch seinem kirchenrechtlichen Seitenstück, dem ius publicum ecclesiasticum. Dazu ist er kraft seiner doppelten Kompetenz berufen: als Jurist und als Theologe, als Staatsrechtslehrer und als Kanonist. Der erste katholische Priester des Jesuitenordens, der zugleich Mitglied der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer ist.
Im Werdegang Joseph Listls spiegeln sich Energie, Robustheit und Selbstdisziplin des grossartigen Wissenschaftlers: Am 21. Oktober 1929 in der Oberpfalz geboren, Schulzeit in Regensburg, Eintritt in den Jesuitenorden, Studium der Philosophie, Präfektur, Studium der Theologie, Tertiat, Studium der Rechtswissenschaft, Promotion und Habilitation, Professur für Kirchenrecht an der Augsburger Universität. Geistiger Vater und Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn. Bedeutendste Früchte seines Wirkens sind grosse Gemeinschaftswerke, die von ihm initiiert und (mit-)herausgegeben worden sind - vor allem das zweibändige »Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland« und die Edition der »Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland«.
Joseph Listl hat in dem zwiefachen Recht der Beziehungen von Staat und Kirche seine Lebensaufgabe gefunden: die rechtlichen Beziehungen mit den Mitteln wissenschaftlicher Forschung zu durchdringen, zu erfassen und zu entwickeln und so dem Staate zu geben, was des Staates, der Kirche, was der Kirche ist. Der reiche literarische Ertrag wird in der Bibliographie dieser Festschrift quantitativ registriert. Der siebzigste Geburtstag Joseph Listls am 21. Oktober 1999 gibt 56 Autoren den Anlass, als Zeichen des Dankes, der Achtung und des Respekts ihm die vorliegende Festschrift zu überreichen.
In beiden Rechtsordnungen beheimatet ist Joseph Listl. Er widmet sich sowohl dem Staatskirchenrecht als integralem Bestandteil des deutschen Staatsrechts als auch seinem kirchenrechtlichen Seitenstück, dem ius publicum ecclesiasticum. Dazu ist er kraft seiner doppelten Kompetenz berufen: als Jurist und als Theologe, als Staatsrechtslehrer und als Kanonist. Der erste katholische Priester des Jesuitenordens, der zugleich Mitglied der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer ist.
Im Werdegang Joseph Listls spiegeln sich Energie, Robustheit und Selbstdisziplin des grossartigen Wissenschaftlers: Am 21. Oktober 1929 in der Oberpfalz geboren, Schulzeit in Regensburg, Eintritt in den Jesuitenorden, Studium der Philosophie, Präfektur, Studium der Theologie, Tertiat, Studium der Rechtswissenschaft, Promotion und Habilitation, Professur für Kirchenrecht an der Augsburger Universität. Geistiger Vater und Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn. Bedeutendste Früchte seines Wirkens sind grosse Gemeinschaftswerke, die von ihm initiiert und (mit-)herausgegeben worden sind - vor allem das zweibändige »Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland« und die Edition der »Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland«.
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