In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung auch unter dem Einfluss von Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft versucht, wirksamere strafrechtliche Mittel gegen Rechtsverstösse von juristischen Personen und Personenvereinigungen zu schaffen. Dabei tritt zunehmend der Widerspruch von Verbandssanktionen zum im deutschen Strafrecht fest verankerten Schuldprinzip hervor. Die sich hieraus ergebenden Probleme, besonders der Handlungs- und Schuldfähigkeit juristischer Personen, sind Gegenstand der Untersuchung. Es wird gezeigt, dass die aktuelle Rechtslage dem Phänomen der Verbandsdelinquenz zwar wirkungsvolle Sanktionen entgegenzusetzen hat, dass sich im Ergebnis aber nur schuldunabhängige Verbandssanktionen in das dogmatische System des deutschen Schuldstrafrechts einfügen lassen.
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