Rezension
»Der Band ist eine Fundgrube für alle Rechtsanwender in Forschung und Lehre, aber auch für den Gesetzgebungspraktiker in Parlament und Verwaltung, der mit der Frage konfrontiert wird, ob der Bund oder die Länder für eine bestimmte Materie eine Gesetzgebungskompetenz haben, die sich unter dem Gesichtspunkt des Sachzusammenhangs mit einer anderen, ausdrücklich kompetenziell zugewiesenen Materie ergeben könnte.« Andreas Horsch, in: Justiz-Ministerialblatt für Thüringen, 5/2008
»Es handelt sich um eine scharfsinnige und präzise Aufarbeitung einer Auslegungsmethode. Es liegt viel Material des Bundesverfassungsgerichts vor, beginnend mit dem Baurechtsgutachten (BVerfGE 3, 407 – aus 1954). Die dortige Rechtsprechung wird sehr kritisch gesehen; mehr Ablehnung und Korrektur als Zustimmung. [...] Wiederum zeigt es sich – wie bei manchen, jüngst erschienenen Dissertationen –, dass eine Aufarbeitung eines bekannten Themas nach Jahr und Tag – hier 40 Jahre – zu fruchtbaren Ergebnissen führt. [...] Die Methodenlehre und die Gesetzgebungslehre werden von dieser Arbeit Notiz nehmen.« Univ.-Prof. Dr. Ulrich Karpen, in: Die Öffentliche Verwaltung, 18/2008