Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
19.02.2009
Abbildungen
mit Abbildungen
Herausgeber
Reinhard Bork + weitereVerlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
215
Maße (L/B/H)
24.2/16.6/1.5 cm
Gewicht
398 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-12929-4
»Das Martyrium des zweijährigen Kevin aus Bremen steht für das tragische Versagen des Staates.« - »Mutter gibt Kind zur Adoption frei, verweigert aber dem Vater das Sorgerecht.« - »Kinderkommission des Bundestages dringt auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.« - Kein Tag ohne solche Schlagzeilen. Die Kinder sind wieder ein wichtiges Thema für Politik und Gesellschaft. Die Verletzlichkeit und Schutzbedürftigkeit der Kinder hat immer die Rechtsordnungen zu besonderen Regeln für Kinder veranlasst. Veränderte Umstände fordern neues Nachdenken über die jetzige Position, über Herkunft und Zukunft. Es geht vor allem um die rechtlichen und tatsächlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, um den Kindern als Subjekten gerecht zu werden.
Die Dringlichkeit des Themas hat die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zu der hier vorgelegten Ringvorlesung bewogen. Den Autoren der Beiträge geht es darum, das geltende Recht auf seine Leistungsfähigkeit hin zu befragen, dabei durchaus Mythen von Fakten zu trennen und gegebenenfalls rechtspolitische Vorschläge zu unterbreiten. Dazu haben verschiedene rechtswissenschaftliche Disziplinen auch jenseits des Strafrechts etwas beizutragen - angefangen von der Rechtsgeschichte über das Familienrecht, das Medienrecht, das Steuerrecht, das Sozialrecht und das Wettbewerbsrecht bis hin zum Insolvenzrecht. In ihrer Gesamtschau erweisen sich die Aufsätze als Ausdruck einer gesellschaftlichen Gesamtverantwortung, zu deren Diskussion die Rechtswissenschaft beizutragen vermag.
Die Dringlichkeit des Themas hat die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zu der hier vorgelegten Ringvorlesung bewogen. Den Autoren der Beiträge geht es darum, das geltende Recht auf seine Leistungsfähigkeit hin zu befragen, dabei durchaus Mythen von Fakten zu trennen und gegebenenfalls rechtspolitische Vorschläge zu unterbreiten. Dazu haben verschiedene rechtswissenschaftliche Disziplinen auch jenseits des Strafrechts etwas beizutragen - angefangen von der Rechtsgeschichte über das Familienrecht, das Medienrecht, das Steuerrecht, das Sozialrecht und das Wettbewerbsrecht bis hin zum Insolvenzrecht. In ihrer Gesamtschau erweisen sich die Aufsätze als Ausdruck einer gesellschaftlichen Gesamtverantwortung, zu deren Diskussion die Rechtswissenschaft beizutragen vermag.
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