Kapitalmarktinformationshaftung in Deutschland und den U.S.A. §§ 37b, 37c WpHG und SEC Rule 10b-5
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Sprache:Deutsch
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
30.01.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
48
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.4 cm
Gewicht
84 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-25650-1
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 12, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Juristische Fakultät), 74 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Well, we are against fraud, aren't we?" brachte Sumner Pike im Jahr 1942 vor die SEC, womit die U.S.A. erstmalig eine allgemeine Kapitalmarktinformationshaftung einführte. Mehr als 50 Jahre später ringen die Obergerichte und der BGH um die Nachwehen des Neuen Marktes, die nicht nur den Finanzplatz Deutschland, sondern auch die Anleger in ihrem Vertrauen auf die Integrität des Kapitalmarktes erheblich negativ beeinflusst haben. In einer Zeit, in der eine spezialgesetzliche Kapitalmarktinformationshaftung in Deutschland am nötigsten gebraucht wurde, hat die Rechtsprechung auf allgemeine Haftungsgrundsätze zurückgreifen müssen. Durch die Implementierung der 37b, 37c WpHG hat der Gesetzgeber nunmehr eine Anspruchsgrundlage für fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen geschaffen, der sich auch die Rechtsprechung in Zukunft bedienen soll. Wie dies geschehen soll und auf welche Probleme die Gerichte sowie Kläger- und Be-klagtenvertreter stossen werden, ist Gegenstand dieses Beitrags. Zunächst erfolgt eine Einordnung der 37b, 37c WpHG in das System der Kapitalmarktinformationshaftung (Kap. II.), um im Anschluss eine Auswahl der Regelungsprobleme der Anspruchsgrundlagen darzustellen (Kap. III.). In einer rechtsvergleichenden Umschau wird dar-aufhin die U.S.-amerikanische Kapitalmarktinformationshaftung skizziert und auf die 37b, 37c WpHG projiziert (Kap. IV.).
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