Nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz und das NPD-Verbotsverfahren
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
06.02.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.3 cm
Gewicht
51 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-52976-6
86 a des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt. Im juristischen Sinne handelt es sich somit um Strafanspruch des Staates, und die Polizei, als Exekutivorgan des Staates, darf bestimmte Massnahmen nach der Strafprozessordnung wie z.B. Beschlagnahmung, Durchsuchung und Festnahmen anordnen bzw. durchführen. Bis in die 1970-Jahre hinein war die rechtsextreme Szene und Anhänger des Nationalsozialismus in den Parteien DRP und NPD organisiert. Die NPD existiert noch heute und konnte zu den Landtagswahlen in Sachsen am 19.09.2004 ganze 9,2 % der Wähler für sich gewinnen. Eine der sogenannten Volksparteien, die SPD, lag gerade einmal 0,6 % über dem Ergebnis der NPD. Die NPD, welche sich selbst nicht als Partei, sondern als Bewegung sieht, ist stark von der Tradition des ¿Alten Nationalsozialismus¿ geprägt. In den Medien, egal welcher Art, werden uns oft Bilder von Glatzköpfen in Springerstiefeln, gewaltbereit und zu allem entschlossen, im Kontext der NPD vermittelt. Immerhin befürworten auch 3 Jahre nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens rund 53 % der Bevölkerung ein Verbot dieser Partei. Doch wie konnte es erst überhaupt soweit kommen, dass dieses Verfahren endete, noch bevor es eigentlich begonnen hatte? Wieso war das Verbotsverfahren durch die V-Mann-Problematik gefährdet? Welche Rolle spielt dabei der Verfassungsschutz?
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