Ausgehend von der Beobachtung unterschiedlicher struktureller Prämissen bezüglich Wahl und Amt an Landesverfassungsgerichten werden zwei Untersuchungspfade eingeschlagen. Es soll die grundsätzliche Wirkung variierender Voraussetzungen anhand der Verfahrensausgänge in Organstreitverfahren beleuchtet werden. Hier zeigen sich im Ergebnis eklatante Unterschiede der Untersuchungseinheiten. Zweitens wurde der Verfahrensausgang mit Bezug auf die zentralen Akteure als abhängige Variable der strukturellen Einbettung der Verfassungsrichter untersucht. Innerhalb der betrachteten Institutionen kann hier ein Zusammenhang bezüglich der strukturellen Abhängigkeit der Richter festgehalten werden. Zur Untersuchung wurde ein Modell zur Messung der strukturellen Unabhängigkeit entwickelt, welches anhand der Ergebnisse grundsätzlich bestätigt wurde. Diese Arbeit bietet ein Schlaglicht auf die Interaktionsmechanismen von Regierung, Opposition und Verfassungsgericht auf Ebene der Bundesländer.
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