Die Arbeit untersucht umfassend die Notwendigkeit und die Legitimität des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Im sensiblen Bereich der öffentlichen Informationsvermittlung bedarf die Schaffung eines Ausschliesslichkeitsrechts wegen der damit einhergehenden Verkürzung der Informationsfreiheit einer eingehenden Prüfung. Die Studie legt das immaterialgüterrechtliche Fundament offen, auf dem sich die Leistung der Presseverleger vollzieht. Gleichzeitig kommentiert sie, ausgehend von den Ergebnissen dieser Untersuchung, die im Verlaufe der Debatte um ein neues Leistungsschutzrecht vorgelegten Regelungsentwürfe sowie die am 1. August 2013 mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft tretenden
87 f bis 87 h UrhG. Die Arbeit soll damit Anstoss geben für eine Fortführung der Debatte auch nach Abschluss des legislatorischen Prozesses.
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