In vielen Politikbereichen erfüllen Union und Mitgliedstaaten ihre Aufgaben gemeinsam durch planerische Instrumente. Die Planung transeuropäischer Infrastrukturen, die Programmierung unionaler Fördermassnahmen und die vielfältigen Pläne des europäischen Umweltrechts liefern Anschauungsmaterial für mögliche Lösungen der Schnittstellenprobleme bei kooperativ entwickelten oder umzusetzenden Plänen. Christoph Rung untersucht die im bestehenden Recht existierenden Lösungen, zeigt deren wiederkehrende Strukturen auf und belegt drei Typen verbundförmiger Planungen. In behutsamer Abstraktion und in Auseinandersetzung mit den demokratischen und rechtsstaatlichen Vorgaben des nationalen und des europäischen Rechts beantwortet er die typenspezifischen und die sich mit verbundförmigen Planungsverfahren allgemein stellenden grundlegenden Rechtsfragen. Der Autor leistet so einen Beitrag zur rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung des europäischen Verwaltungsrechts.
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