Das Grangiensystem der Zisterzienser - ein Reaktion auf sozioökonomische und ökologische Gegebenheiten des Hochmittelalters? Eine Analyse am Beispiel
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
17.12.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
20 (Printausgabe)
Dateigröße
230 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638332804
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Technische Universität Darmstadt (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Mittelalterliche Geschichte - Grundherrschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit thematisiert das Grangiensystem der Zisterzienser und versucht aufzuführen, welche
Faktoren des Hochmittelalters es grundlegend beeinflussten. Weiterhin soll untersucht werden, inwiefern man sich
vom Ordensideal einer Autarkie "in eremo" abwendet.
Zunächst informiert das 2. Kapitel kurz über mittelalterliche Reformbewegungen und deren postuliertem Bekenntnis
zum monastischen Leben der Spätantike, ehe die drei Hauptprotagonisten des späteren Ordens in ihrer jeweiligen
Bedeutung angesprochen werden. Des weiteren kommen Geschichte, zentrale Aspekte, Bestimmungen sowie
Verbreitung der "Regula Benedicti" zur Sprache, wobei die "Carta caritatis et unanimitatis" als individueller Ausdruck
jener "consuetudines" die Rahmenbedingungen dieser "milites Christi" definieren sollen. Besonderes Augenmerk gilt
Alberich, welcher 1100 das Stammkloster in Cîteaux durch das päpstliche Privileg "locus ille abbatia libera in
perpetuum permanent" von Paschalis II. kirchenrechtlich anerkennen lässt und hierdurch die Lossagung von
Molesme herbeiführt.
Stephan Harding schliesslich bestimmt sowohl Spiritualität als auch Liturgie des "Novum Monasterium", ehe 1119 die
mittlerweile expandierte Vereinigung sich als eigener Orden konstituiert. Prestige und Einfluss werden durch das
öffentliche (monastische) Wirken von Bernhard von Clairvaux vergrössert. Der Begriff "Novum Monasterium" wird
weiter erläutert.
Darüber hinaus berichtet das Kapitel neben der europaweiten Verbreitung sowohl über die erste deutsche Zisterze
in Altenkamp (1123) als auch über die Abtei Arnsburg. Diese wird 1174 von Kuno von Münzenberg als Stätte der
"Memoria" sowie letzten Ruhe gestiftet und 1803 im Zuge der Säkularisation aufgelöst.
Der Zerfallsprozess der Villikationsverfassung ist genau so wie deren Geschichte Hauptthema des Unterpunktes
3.1.. Jenes System ist Basis der grundherrlichen (staatsrechtlichen) Ordnungsstruktur vom 9. bis 13. Jahrhundert
und wird von Herrenhof, Salland, Hufe sowie Meier geprägt. Letzterer wird näher beleuchtet. Schliesslich leiten
diverse Entwicklungen des Hochmittelalters die Degeneration ein, wobei ökonomische, demographische und
ökologische Phänomene in 3.2. bearbeitet werden.
Die damalige Rodungsperiode ist mitnichten ein Novum, haben doch bereits weltliche und geistliche Herren vom 7.
bis 9. Jahrhundert allem voran aus machtpolitischen Gründen Abholzungen verfügt. Hier wird der Reutmeister näher
ausgeführt. [...]
Faktoren des Hochmittelalters es grundlegend beeinflussten. Weiterhin soll untersucht werden, inwiefern man sich
vom Ordensideal einer Autarkie "in eremo" abwendet.
Zunächst informiert das 2. Kapitel kurz über mittelalterliche Reformbewegungen und deren postuliertem Bekenntnis
zum monastischen Leben der Spätantike, ehe die drei Hauptprotagonisten des späteren Ordens in ihrer jeweiligen
Bedeutung angesprochen werden. Des weiteren kommen Geschichte, zentrale Aspekte, Bestimmungen sowie
Verbreitung der "Regula Benedicti" zur Sprache, wobei die "Carta caritatis et unanimitatis" als individueller Ausdruck
jener "consuetudines" die Rahmenbedingungen dieser "milites Christi" definieren sollen. Besonderes Augenmerk gilt
Alberich, welcher 1100 das Stammkloster in Cîteaux durch das päpstliche Privileg "locus ille abbatia libera in
perpetuum permanent" von Paschalis II. kirchenrechtlich anerkennen lässt und hierdurch die Lossagung von
Molesme herbeiführt.
Stephan Harding schliesslich bestimmt sowohl Spiritualität als auch Liturgie des "Novum Monasterium", ehe 1119 die
mittlerweile expandierte Vereinigung sich als eigener Orden konstituiert. Prestige und Einfluss werden durch das
öffentliche (monastische) Wirken von Bernhard von Clairvaux vergrössert. Der Begriff "Novum Monasterium" wird
weiter erläutert.
Darüber hinaus berichtet das Kapitel neben der europaweiten Verbreitung sowohl über die erste deutsche Zisterze
in Altenkamp (1123) als auch über die Abtei Arnsburg. Diese wird 1174 von Kuno von Münzenberg als Stätte der
"Memoria" sowie letzten Ruhe gestiftet und 1803 im Zuge der Säkularisation aufgelöst.
Der Zerfallsprozess der Villikationsverfassung ist genau so wie deren Geschichte Hauptthema des Unterpunktes
3.1.. Jenes System ist Basis der grundherrlichen (staatsrechtlichen) Ordnungsstruktur vom 9. bis 13. Jahrhundert
und wird von Herrenhof, Salland, Hufe sowie Meier geprägt. Letzterer wird näher beleuchtet. Schliesslich leiten
diverse Entwicklungen des Hochmittelalters die Degeneration ein, wobei ökonomische, demographische und
ökologische Phänomene in 3.2. bearbeitet werden.
Die damalige Rodungsperiode ist mitnichten ein Novum, haben doch bereits weltliche und geistliche Herren vom 7.
bis 9. Jahrhundert allem voran aus machtpolitischen Gründen Abholzungen verfügt. Hier wird der Reutmeister näher
ausgeführt. [...]
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