Europäische Institutionen
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
19.01.2005
Verlag
GRINSeitenzahl
25 (Printausgabe)
Dateigröße
302 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638340441
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Europapolitik, Sprache: Deutsch, Abstract:
2. Der Europäische Rat sowie der Rat
Die Bezeichnungen Rat, Europäischer Rat und Ministerrat werden oft miteinander verwechselt. Dennoch sind sie unterschiedlich.
2.1. Der Europäische Rat
Die politische Schaltzentrale der EG und EU ist der seit 10.12.1974 bestehende Euro-päische Rat (ER). Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Inoffiziell existiert der ER bereits seit den 60er Jahren, als gelegentlich Gipfel-konferenzen auf höchster Ebene abgehalten wurden. Noch heute ist die Bezeichnung Europäische Gipfelkonferenz oder Gipfel üblich. 2
Der ER ist kein Organ der EG sondern der EU. Er arbeitet zwar mit den Gemeinschaften zusammen, ist aber vertraglich nicht an sie gebunden. Erst durch den Vertrag von Maastricht 1993 wurde der ER zu den gemeinsamen Bestimmungen in Art. 4 EUV angesiedelt.
"Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforder-lichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest." 3
Die erste Tagung des ER fand 1975 in Dublin statt.
Heutzutage finden sie drei- bis viermal jährlich statt. Je einmal in der Hauptstadt oder einer anderen Stadt des gerade amtierenden Mitgliedstaates und zusätzlich einmal in Brüssel. Nach jeder Tagung muss der ER dem Europäischen Parlament Bericht erstatten. Eben-falls muss er alljährlich einen schriftlichen Bericht über Fortschritte der Union vorlegen.
2 Vgl. Waltraud Hakenberg, "Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsrechts", Verlag Franz Vahlen
(2004), S.35
1987 wurde der ER institutionalisierert und dem Ministerrat übergeordnet, dem er weisungsberechtigt ist. 4
Der ER ist die höchste Institution der Gemeinschaft und die Spitze der europäischen politischen Zusammenarbeit. Er bestimmt die Grundsätze und die allgemeinen Leit-linien der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik. 5
Die Teilnehmer des ER können sowohl in der Funktion der Regierungschefs als auch Ministerratsmitglieder tätig sein.
2. Der Europäische Rat sowie der Rat
Die Bezeichnungen Rat, Europäischer Rat und Ministerrat werden oft miteinander verwechselt. Dennoch sind sie unterschiedlich.
2.1. Der Europäische Rat
Die politische Schaltzentrale der EG und EU ist der seit 10.12.1974 bestehende Euro-päische Rat (ER). Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Inoffiziell existiert der ER bereits seit den 60er Jahren, als gelegentlich Gipfel-konferenzen auf höchster Ebene abgehalten wurden. Noch heute ist die Bezeichnung Europäische Gipfelkonferenz oder Gipfel üblich. 2
Der ER ist kein Organ der EG sondern der EU. Er arbeitet zwar mit den Gemeinschaften zusammen, ist aber vertraglich nicht an sie gebunden. Erst durch den Vertrag von Maastricht 1993 wurde der ER zu den gemeinsamen Bestimmungen in Art. 4 EUV angesiedelt.
"Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforder-lichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest." 3
Die erste Tagung des ER fand 1975 in Dublin statt.
Heutzutage finden sie drei- bis viermal jährlich statt. Je einmal in der Hauptstadt oder einer anderen Stadt des gerade amtierenden Mitgliedstaates und zusätzlich einmal in Brüssel. Nach jeder Tagung muss der ER dem Europäischen Parlament Bericht erstatten. Eben-falls muss er alljährlich einen schriftlichen Bericht über Fortschritte der Union vorlegen.
2 Vgl. Waltraud Hakenberg, "Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsrechts", Verlag Franz Vahlen
(2004), S.35
1987 wurde der ER institutionalisierert und dem Ministerrat übergeordnet, dem er weisungsberechtigt ist. 4
Der ER ist die höchste Institution der Gemeinschaft und die Spitze der europäischen politischen Zusammenarbeit. Er bestimmt die Grundsätze und die allgemeinen Leit-linien der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik. 5
Die Teilnehmer des ER können sowohl in der Funktion der Regierungschefs als auch Ministerratsmitglieder tätig sein.
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