Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts und ihre Bedeutung für die Entwicklung des Privatfernsehens
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
22.10.2005
Verlag
GRINSeitenzahl
22 (Printausgabe)
Dateigröße
628 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638430838
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Münster (Institut für Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung des deutschen Rundfunks findet ihren Anfang im Jahre 1923. Damals wurden die von Heinrich Herz im Jahre 1887 entdeckten elektromagnetischen Schwingungen allerdings vornehmlich vom Militär im Bereich des See- und Küstenfunks genutzt. Dass der Rundfunk im Laufe der Entwicklung auch in Deutschland zum Massenmedium fungierte, ist dem Umstand zu verdanken, dass er in den USA und in Grossbritannien grosses Interesse hervorrief und sich somit als lukrative Einnahmequelle darstellte. Diesem Beispiel wollte deshalb auch die Reichspost als damalige Inhaberin der technischen Verfügungsgewalt folgen. Aufgrund mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten mussten aber private Gesellschaften beteiligt werden.
Bereits damals wurde das enorme Machtpotential dieses Mediums erkannt. Aus diesem Grunde wurde ein Punkt festgelegt, der neben der Frage, ob die Rundfunkhoheit dem Bund oder den Ländern zusteht, Streitpunkt nahezu aller Urteile des Bundesverfassungsgerichtes war: ob der Rundfunk in Deutschland als öffentliche Aufgabe der Allgemeinheit dienen muss und nicht der Erfüllung privater Interessen dienen darf.
Zunächst definierte sich der Rundfunk in der Bundesrepublik ausschliesslich über das Radio. Das änderte sich, nachdem sich die Rundfunkanstalten der BRD im Jahre 1950 zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD)zusammengeschlossen hatten. So gibt es seit 1954 ein Fernsehprogramm, welches von allen ARD-Landesrundfunkanstalten bundesweit ausgestrahlt wird. Nach der Erschliessung neuer Frequenzen in den 50-er Jahren wurde das Fernsehangebot durch ein zweites Programm erweitert. An diesem Punkt setzte die Diskussion um die Einführung des privaten Rundfunks, der heutzutage wie selbstverständlich zum Programmangebot gehört, ein.
Bereits damals wurde das enorme Machtpotential dieses Mediums erkannt. Aus diesem Grunde wurde ein Punkt festgelegt, der neben der Frage, ob die Rundfunkhoheit dem Bund oder den Ländern zusteht, Streitpunkt nahezu aller Urteile des Bundesverfassungsgerichtes war: ob der Rundfunk in Deutschland als öffentliche Aufgabe der Allgemeinheit dienen muss und nicht der Erfüllung privater Interessen dienen darf.
Zunächst definierte sich der Rundfunk in der Bundesrepublik ausschliesslich über das Radio. Das änderte sich, nachdem sich die Rundfunkanstalten der BRD im Jahre 1950 zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD)zusammengeschlossen hatten. So gibt es seit 1954 ein Fernsehprogramm, welches von allen ARD-Landesrundfunkanstalten bundesweit ausgestrahlt wird. Nach der Erschliessung neuer Frequenzen in den 50-er Jahren wurde das Fernsehangebot durch ein zweites Programm erweitert. An diesem Punkt setzte die Diskussion um die Einführung des privaten Rundfunks, der heutzutage wie selbstverständlich zum Programmangebot gehört, ein.
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