Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
21.01.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
137 (Printausgabe)
Dateigröße
1198 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638247108
einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) diskutiert. Im Jahre 1970
wurde der erste Kommissionsvorschlag vorgelegt, der für die Europäische
Aktiengesellschaft noch ein Einheitsrecht vorsah. Aufgrund der unterschiedlichen
nationalen Rechtssysteme war dieser Vorschlag jedoch nicht
konsensfähig. Insbesondere über die gesellschafts- und mitbestimmungsrechtlichen
Fragen konnte innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten
keine Einigung erzielt werden. Erst das Weissbuch der Kommission von
1985 verpflichtete den Rat der Europäischen Union, ein Statut für eine
Europäische Aktiengesellschaft bis 1992 zu erlassen. Bis Ende 2000
scheiterte das Vorhaben jedoch immer an den unterschiedlichen Auffassungen
zum Grad der Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Schliesslich
konnte aber auf dem EU-Gipfel in Nizza, am 20.12.2000, ein politischer
Kompromiss gefunden werden. Damit war der Weg frei für eine Europäischen
Aktiengesellschaft.1
Am 8. Oktober 2001 wurde schliesslich die Grundlage zur ersten supranationalen
europäischen Organisationsform wirtschaftlichen Handelns in
der Europäischen Union gelegt.2
Die Verordnung zum Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas
Europaea - "SE") sowie die ergänzende Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung
wurden vom Rat der Europäischen Union erlassen.
Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie über die Arbeitnehmermitbestimmung
beträgt drei Jahre. Erst nach Ablauf der Frist wird die Verordnung
über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft in Kraft treten. Daher
wird diese Rechtsform erst Ende 2004 zur Verfügung stehen.3
Rechtsgrundlage für die Verordnung und die Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung
ist Art. 308 EGV. Das Europäische Parlament musste vor Verabschiedung des Statuts durch den Rat nur angehört werden. Eine
Zustimmung war nach Art. 308 EGV nicht erforderlich.
1 Jannott, Die Europäische Aktiengesellschaft - Durchbruch in Nizza.
2 Theisen / Wenz in: Theisen / Wenz (Hrsg.), 2002, S. 42.
3 Jannott, Die Europäische Aktiengesellschaft - Durchbruch in Nizza.
4 Internetpräsenz der Steuerberatungskanzlei Lothar Th. Jasper.
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