Erwachsenenbildung: Weiterbildung und Weiterbildungspolitik
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Erscheinungsdatum
14.10.2002
Verlag
GRINSeitenzahl
18 (Printausgabe)
Dateigröße
308 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638147446
"Gemäss Artikel 148 der Weimarer Verfassung von 1919 sollte das Volksbildungswesen, einschliesslich der Volkshochschulen von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden."
In die Tradition der Weimarer Republik trat die Erwachsenenbildung nach 1945 ein. In verschiedenen Landesverfassungen oder in den Schulgesetzen der Länder wurde das Recht auf Erziehung, Ausbildung und Erwachsenenbildung festgelegt.
Die Erwachsenenbildung sollte ab 1960 gemäss dem Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen in dessen Gutachten als freier Teil des öffentlichen Bildungswesen anerkannt und gefördert werden.
Ebenfalls sollten staatliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ansprüche berücksichtigt werden, und somit wird von 1970 an ein neues Verständnis von Weiterbildung bedeutend, wozu formale Abschlüsse und berufliche Orientierung gehören. Dieses neue Verständnis fand sich dann 1973 in der von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung verabschiedeten Bildungsgesamtplan.
Dies führte u.a. dazu, dass die Ausgestaltung der Weiterbildung zu einem Hauptbereich des Bildungswesens als öffentliche Aufgabe gefordert wurde.
In den 70ern verabschiedeten die meisten Länder Erwachsenenbildungsgesetze, die primär die öffentliche Verantwortung für die Weiterbildung festschrieben. Auch die ersten Bildungsurlaubsgesetze stammen aus dieser Zeit; in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen fanden sich spezifische Weiterbildungsregelungen. In den ostdeutschen Ländern folgten die ersten Gesetze ab dem Jahre 1992.
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