Kritische Würdigung des BFH-Urteils vom 11.12.2001 VIII R 34/99 zur Rückstellung für Umweltschäden
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
Fr. 19.90
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
16.02.2005
Verlag
GRINSeitenzahl
49 (Printausgabe)
Dateigröße
613 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638350648
Besonders betroffen ist der Bereich der Umweltschutzaufwendungen. Durch zunehmendes Problembewusstsein und immer schärfere Regelungen rücken Umweltschäden durch Unternehmen immer mehr in den Vordergrund. Betriebe müssen heute damit rechnen, von Behörden zur Beseitigung der von ihnen verursachten Umweltschäden aufgefordert zu werden. Je nach Art der Umweltschäden können die Kosten dafür sehr grosse Ausmasse annehmen. Sollen für solche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen Rückstellungen gebildet werden, so setzt der BFH zur Konkretisierung der Gesetzeslage enge Voraussetzungen.
Im vorliegenden Urteil hatte der Bundesfinanzhof über die Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für die Beseitigung einer Bodenkontamination zu entscheiden. Themenstellung dieser Diplomarbeit ist es, das Urteil kritisch zu würdigen. Zunächst wird daher der Sachverhalt näher erläutert und das Urteil des Finanzgerichts sowie des Revisionsverfahrens beim BFH dargestellt. Anschliessend ist das Problem zu untersuchen, welche verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten der Rückstellungsbildung bestehen und ob danach eine Rückstellung zulässig ist. Zu beachten sind dabei die Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Wie genau muss die Verbindlichkeit konkretisiert sein? Wann ist der richtige Passivierungszeitpunkt? Es folgt ein Vergleich mit bisher ergangenen ähnlichen Urteilen. Anhand dieser Untersuchungen kann dann eine kritische Würdigung des Urteils erfolgen.
Der vorliegende Fall ist besonders interessant, da er verschiedene Problembereiche berührt. So ist zum einen zu klären, ob eine Rückstellung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gebildet werden kann. Da ein Grossteil der Grundstücke angemietet ist, kommt aber auch eine privatrechtliche Verpflichtung gegenüber Dritten in Betracht. Zusätzlich ist auch der Aspekt der Teilwertabschreibung zu berücksichtigen, der bei eigenen Grundstücken statt oder neben einer Rückstellung in Frage kommt.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.