Redaktionsstatute im Bereich der Presse am Beispiel des Sternstatuts
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
19.01.2006
Verlag
GRINSeitenzahl
17 (Printausgabe)
Dateigröße
140 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638458160
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Printmedien, Presse, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Kommunikationswissenschaften), Veranstaltung: Kommunikationspraxis, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt (GG, Art.5, (1)).
Der hier zitierte Artikel 5 des Grundgesetzes ist allgemein bekannt, und begründet gesetzlich das Recht auf freie Meinungsäusserung. Die sogenannte Äussere Pressefreiheit wird durch Artikel 5 festgelegt, jeder kann sich auf ihn berufen und im Zweifelsfalle vor Gericht einklagen. Diese Arbeit wird sich aber mit dem Begriff der Inneren Pressefreiheit beschäftigen. Unter dem Begriff wird das Verhältnis zwischen Verleger und Journalisten diskutiert, genauer gesagt die Kompetenzabgrenzung von Verlag und Redaktion. Da äusserst umstritten ist, ob Artikel 5 GG auch die Innere Pressefreiheit festlegt, musste das Recht auf Innere Pressefreiheit auf einem anderen Weg gesichert werden.
Dies geschah im Laufe der 60er und 70er Jahre mittels der sogenannten Redaktionsstatute. Obwohl dieses Thema in der heutigen Zeit ein wenig an seiner Aktualität und Wichtigkeit eingebüsst hat, soll sich meine Seminararbeit hiermit beschäftigen, da das Thema in den 60er und 70er Jahren vor allem im Bereich der Presse, einen hohen Stellenwert einnahm. In dieser Seminararbeit wird zunächst einmal auf die Entstehungsgeschichte der Redaktionsstatutenbewegung in den 60er und 70er Jahren eingegangen. Des Weiteren werden die Ziele dargestellt, die man mit der Schaffung von Redaktionsstatuten erreichen wollte. Am Beispiel des legendär gewordenen "Stern-Statuts" sollen dann die Inhalte solcher Statute aufgezeigt werden, wobei auch auf die Geschichte des "Stern-Statuts" eingegangen werden soll.
Schliesslich wird zu betrachten sein, welchen Erfolg Redaktionsstatute hatten bzw. haben, was sie im Sinne der Inneren Pressefreiheit für eine Bedeutung hatten, und wie sich die heutige Situation darstellt.
Der hier zitierte Artikel 5 des Grundgesetzes ist allgemein bekannt, und begründet gesetzlich das Recht auf freie Meinungsäusserung. Die sogenannte Äussere Pressefreiheit wird durch Artikel 5 festgelegt, jeder kann sich auf ihn berufen und im Zweifelsfalle vor Gericht einklagen. Diese Arbeit wird sich aber mit dem Begriff der Inneren Pressefreiheit beschäftigen. Unter dem Begriff wird das Verhältnis zwischen Verleger und Journalisten diskutiert, genauer gesagt die Kompetenzabgrenzung von Verlag und Redaktion. Da äusserst umstritten ist, ob Artikel 5 GG auch die Innere Pressefreiheit festlegt, musste das Recht auf Innere Pressefreiheit auf einem anderen Weg gesichert werden.
Dies geschah im Laufe der 60er und 70er Jahre mittels der sogenannten Redaktionsstatute. Obwohl dieses Thema in der heutigen Zeit ein wenig an seiner Aktualität und Wichtigkeit eingebüsst hat, soll sich meine Seminararbeit hiermit beschäftigen, da das Thema in den 60er und 70er Jahren vor allem im Bereich der Presse, einen hohen Stellenwert einnahm. In dieser Seminararbeit wird zunächst einmal auf die Entstehungsgeschichte der Redaktionsstatutenbewegung in den 60er und 70er Jahren eingegangen. Des Weiteren werden die Ziele dargestellt, die man mit der Schaffung von Redaktionsstatuten erreichen wollte. Am Beispiel des legendär gewordenen "Stern-Statuts" sollen dann die Inhalte solcher Statute aufgezeigt werden, wobei auch auf die Geschichte des "Stern-Statuts" eingegangen werden soll.
Schliesslich wird zu betrachten sein, welchen Erfolg Redaktionsstatute hatten bzw. haben, was sie im Sinne der Inneren Pressefreiheit für eine Bedeutung hatten, und wie sich die heutige Situation darstellt.
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