Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
24.01.2005
Verlag
GRINSeitenzahl
20 (Printausgabe)
Dateigröße
189 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638343244
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Geographie), Veranstaltung: Einzelhandel und Innenstadtentwicklung - Synergie oder Widerspruch?, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung:
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch den
11, Absatz 3 der Baunutzungsverordnung. Zu Beginn werden die Bedeutung des Absatz 3 und die früheren Fassungen desselben betrachtet, danach werden die verschiedenen Aspekte grossflächiger Einzelhandelsbetriebe dargestellt, etwa die Auswirkungen auf die Umwelt und den Verkehr, die Auswirkungen von Agglomerationen und die Vermutungsregel nach Absatz 3 Satz 3. Schliesslich werden noch Einkaufszentren und die Probleme bei der Begriffsbestimmung sowie die Agglomerationsproblematik dargestellt, bevor in der Schlussbetrachtung auf Probleme wie Kirchturmpolitik und Bebauungspläne eingegangen wird.
Doch zunächst ist es notwendig, den Gesetzestext zu betrachten: "(1) Als sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach den
2 bis 10 wesentlich unterscheiden. (2) Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen.
Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht Gebiete für den Fremdenverkehr, wie Kurgebiete und Gebiete für die
Fremdenbeherbergung, Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren und grossflächige Handelsbetriebe, Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse, Hochschulgebiete, Klinikgebiete, Hafengebiete,
Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen.
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch den
11, Absatz 3 der Baunutzungsverordnung. Zu Beginn werden die Bedeutung des Absatz 3 und die früheren Fassungen desselben betrachtet, danach werden die verschiedenen Aspekte grossflächiger Einzelhandelsbetriebe dargestellt, etwa die Auswirkungen auf die Umwelt und den Verkehr, die Auswirkungen von Agglomerationen und die Vermutungsregel nach Absatz 3 Satz 3. Schliesslich werden noch Einkaufszentren und die Probleme bei der Begriffsbestimmung sowie die Agglomerationsproblematik dargestellt, bevor in der Schlussbetrachtung auf Probleme wie Kirchturmpolitik und Bebauungspläne eingegangen wird.
Doch zunächst ist es notwendig, den Gesetzestext zu betrachten: "(1) Als sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach den
2 bis 10 wesentlich unterscheiden. (2) Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen.
Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht Gebiete für den Fremdenverkehr, wie Kurgebiete und Gebiete für die
Fremdenbeherbergung, Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren und grossflächige Handelsbetriebe, Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse, Hochschulgebiete, Klinikgebiete, Hafengebiete,
Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen.
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