Die österreichische Gruppenbesteuerung als Vorbild für eine Neuregelung der deutschen Organschaft
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
16.08.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
92 (Printausgabe)
Dateigröße
534 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640679379
Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule RheinMain - Wiesbaden Rüsselsheim Geisenheim (Wiesbaden Business School), Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Organschaft kann auf eine über einhundertjährige Geschichte zurückblicken. Obwohl sie in dieser Zeit immer wieder verändert wurde, wird sie nach einer weit verbreiteten Meinung den wirtschaftlichen und rechtlichen Erfordernissen des neuen Jahrtausends nicht vollständig gerecht. Insbesondere die europäische Integration erfordert weitere Anpassungen oder sogar eine komplette Neuregelung.
Die derzeitige Regierungskoalition hat sich vorgenommen, das Unternehmenssteuerrecht, insbesondere die Organschaft und die Regelungen zu der Verlustverrechnung, zu modernisieren.1 Die Republik Österreich hat dies bereits vor einigen Jahren getan. Die österreichische Organschaft wurde am 1.1.2005 durch ein modernes Gruppenbesteuerungssystem abgelöst. Deshalb liegt es nahe zu untersuchen, inwieweit diese als Vorbild dienen kann. Eine Vergleichbarkeit des Besteuerungssystems dürfte, aufgrund der gemeinsamen Wurzeln, zu keinem anderen Staat in einem solch hohen Masse gegeben sein.
Zu Beginn der nachfolgenden Ausführungen werden die hier relevanten Grundlagen der Konzernbesteuerung beschrieben. Das darauf folgende Kapitel enthält die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der deutschen Organschaft. In dem vierten Kapitel wird die österreichische Gruppenbesteuerung dargestellt. Da deren Einführung schon am 19.5.2004 verabschiedet wurde, konnte sich die Fachliteratur früh damit beschäftigen. Deren Änderungsvorschläge führten noch vor dem Inkrafttreten zu einzelnen Korrekturen an der Gruppenbesteuerung. Eine zentrale Rolle für die Bildung und die Rechtsfolgen einer Unternehmensgruppe stellt die finanzielle Verbindung der Gesellschaften innerhalb der Gruppe dar. Deshalb wird diese Voraussetzung besonders ausführlich und durch erläuternde Beispiele dargestellt. Des Weiteren werden die Organschaft und die Gruppenbesteuerung in diesem Kapitel verglichen. Durch die Zugehörigkeit Deutschlands zu der Europäischen Gemeinschaft kann eine modernisierte Organschaft nicht ausschliesslich an nationalen Interessen ausgerichtet werden. Deshalb darf bei einer Neuregelung der deutschen Organschaftsbesteuerung das Europarecht nicht ausser Acht gelassen werden. Dessen Anforderungen an die Besteuerung von Unternehmensgruppen thematisiert das fünfte Kapitel. Darauf aufbauend wird beschrieben, wie eine Neuregelung der Organschaft ausgestaltet werden könnte.
Die derzeitige Regierungskoalition hat sich vorgenommen, das Unternehmenssteuerrecht, insbesondere die Organschaft und die Regelungen zu der Verlustverrechnung, zu modernisieren.1 Die Republik Österreich hat dies bereits vor einigen Jahren getan. Die österreichische Organschaft wurde am 1.1.2005 durch ein modernes Gruppenbesteuerungssystem abgelöst. Deshalb liegt es nahe zu untersuchen, inwieweit diese als Vorbild dienen kann. Eine Vergleichbarkeit des Besteuerungssystems dürfte, aufgrund der gemeinsamen Wurzeln, zu keinem anderen Staat in einem solch hohen Masse gegeben sein.
Zu Beginn der nachfolgenden Ausführungen werden die hier relevanten Grundlagen der Konzernbesteuerung beschrieben. Das darauf folgende Kapitel enthält die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der deutschen Organschaft. In dem vierten Kapitel wird die österreichische Gruppenbesteuerung dargestellt. Da deren Einführung schon am 19.5.2004 verabschiedet wurde, konnte sich die Fachliteratur früh damit beschäftigen. Deren Änderungsvorschläge führten noch vor dem Inkrafttreten zu einzelnen Korrekturen an der Gruppenbesteuerung. Eine zentrale Rolle für die Bildung und die Rechtsfolgen einer Unternehmensgruppe stellt die finanzielle Verbindung der Gesellschaften innerhalb der Gruppe dar. Deshalb wird diese Voraussetzung besonders ausführlich und durch erläuternde Beispiele dargestellt. Des Weiteren werden die Organschaft und die Gruppenbesteuerung in diesem Kapitel verglichen. Durch die Zugehörigkeit Deutschlands zu der Europäischen Gemeinschaft kann eine modernisierte Organschaft nicht ausschliesslich an nationalen Interessen ausgerichtet werden. Deshalb darf bei einer Neuregelung der deutschen Organschaftsbesteuerung das Europarecht nicht ausser Acht gelassen werden. Dessen Anforderungen an die Besteuerung von Unternehmensgruppen thematisiert das fünfte Kapitel. Darauf aufbauend wird beschrieben, wie eine Neuregelung der Organschaft ausgestaltet werden könnte.
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