Der Vertrag von Verdun 843 und seine zeitgenössischen Quellen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
27.11.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
23 (Printausgabe)
Dateigröße
277 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640221271
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,2, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Geschichte Mittelalter Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Tod Ludwig des Frommen leitete eine neue Phase in der karolingischen Reichsgeschichte ein. Denn mit dem Ableben des Ludwigs am 20.06.840 starb nicht nur ein fränkischer König und Kaiser, sondern auch die Idee der Reichseinheit. Wie bereits sein Vater und Grossvater hinterliess er dem Frankenreich eine Schar von Erben, welche alle ihre Ansprüche und Positionen verteidigen wollten. Folglich dem alten fränkischen Erbgesetz Chlodwigs, der den Besitz unter seinen Erben (Söhnen) teilte, wurde auch weiter geteilt. Doch war es bis dahin nur zu kurzweiligen oder gar keinen Teilungen gekommen. Jedoch hatten divisio regnorum und ordinatio imperii Schule gemacht. Aber dennoch waren diese Teilungen nicht das Ende des Frankenreiches gewesen, sondern vielmehr nur eine Teilung der Hausherrschaft der Karolinger. Bei diesen Teilungen entstanden Binnengrenzen, die aber nicht von langer Dauer waren und oftmals mit dem Aussterben der jeweiligen Linie wieder verschwanden. Denn es bestand immer die Option der Wiedergewinnung dieser Gebiete im Sinne der Idee der Reichseinheit. Die Abhängigkeit der mittelalterlichen Herrschaftsverhältnisse vom Grundbesitz führte dazu, dass der Erbgedanke über den Bereich des Privatrechtes hinaus bis in das Erbrecht der Dynastie verfolgt wurde. Von seinen Söhnen entmachtet und gestürzt, erlebte Ludwig der Fromme die inneren Kämpfe um das Reich nur in Gefangenschaft und konnte dann selbst nicht mehr aktiv in die Nachfolgereglungen eingreifen. Seine Söhne hingegen, Lothar voran, horteten die Macht. Lothar liess sich zum Kaiser machen, da die Bischofsversammlung, welche sich seit 829 ein Aufsichtsrecht über den Kaisertitel zuschrieb, ihm bestätigte, dass der ehemalige Kaiser Ludwig dieses Amt nur unzulänglich verwaltet habe. Aber auch Karl der Kahle und Ludwig der Deutsche wollten sich nicht nur auf ihre Unterkönigtümer beschränken lassen. Lothar wollte nämlich das Reich nach der Ordinatio Imperii von 817 aufteilen, jedoch hätte dies eine territoriale Rückstufung Ludwigs und Karls bedeutet, die sie nicht mehr gewillt waren einzugehen. Lothar konnte sich jedoch mit seiner Politik nicht durchsetzen. Und so kehrte Ludwig der Fromme, nachdem Lothar mit seinen Gefolgsleuten geflohen war, wieder auf seinen Thron zurück. Am 01.03.834 wurde Ludwig der Fromme erneut in die Kirche aufgenommen, mit den Reichsinsignien geschmückt und als Kaiser wieder anerkannt. [...]
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