Europarechtskonformität der Zinsschrankenregelung
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
Fr. 15.90
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
16.03.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
278 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640566051
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, European School of Business Reutlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigen sich mit einer der im Rahmen der Unternehmensteuerreform eingeführten Massnahmen zur Gegenfinanzierung und Missbrauchsbekämpfung, namentlich der Zinsschrankenregelung der
4h EStG, 8a KStG, durch die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen massiv eingeschränkt wurde. Neben systematischen und verfassungsrechtlichen lässt die Zinsschranke insbesondere europarechtliche Bedenken aufkommen und muss sich an den Grundfreiheiten messen lassen. Wie sich zeigt, stellt die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes der Konzernklausel durch Bildung einer Organschaft eine verdeckte Diskriminierung dar. Die Diskussion möglicher Rechtfertigungsgründe ergab, dass der Verstoss gegen die Niederlassungsfreiheit weder durch die Kohärenz des Steuersystems, noch durch das Territorialitätsprinzip oder die Missbrauchsbekämpfung zu rechtfertigen ist. Letzteres stellt sich zwar als ein anerkannter "zwingender Grund des Allgemeininteresses" dar, es fehlt im konkreten Fall der Zinsschranke aber an der Verhältnismässigkeit des Eingriffs.
4h EStG, 8a KStG, durch die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen massiv eingeschränkt wurde. Neben systematischen und verfassungsrechtlichen lässt die Zinsschranke insbesondere europarechtliche Bedenken aufkommen und muss sich an den Grundfreiheiten messen lassen. Wie sich zeigt, stellt die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes der Konzernklausel durch Bildung einer Organschaft eine verdeckte Diskriminierung dar. Die Diskussion möglicher Rechtfertigungsgründe ergab, dass der Verstoss gegen die Niederlassungsfreiheit weder durch die Kohärenz des Steuersystems, noch durch das Territorialitätsprinzip oder die Missbrauchsbekämpfung zu rechtfertigen ist. Letzteres stellt sich zwar als ein anerkannter "zwingender Grund des Allgemeininteresses" dar, es fehlt im konkreten Fall der Zinsschranke aber an der Verhältnismässigkeit des Eingriffs.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung