Mit 488 Regesten liegt nun der zweite Band zu der Zeit König Ruprechts von der Pfalz (1400–1410) vor, einer Zeit mit erheblichem Konfliktlösungsbedarf – man denke etwa an die Herausforderung des Königs durch den Marbacher Bund. Erfasst sind, wie schon in allen früheren Bänden, die Quellen, die den zentralen Aufgabenbereich des Königs als des Obersten Richters des Reichs in allen Facetten spiegeln, also jene, die im Zusammenhang mit einer streitentscheidenden, streitschlichtenden oder anderen gerichtsförmigen Tätigkeit des Königs, eines von diesem delegierten Richters und Schiedsrichters entstanden sind, einschliesslich der königlichen Besiegelung von Sühne- und Gerichtsurkunden. Der aus diesen Quellen zu erzielende Kenntnisgewinn ist beachtlich und vermag dazu beitragen, das bis heute negative Bild dieses Herrschers zumindest zu relativieren.
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