Wechselwirkung zwischen Sucht und Straffälligkeit
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
06.12.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.3 cm
Gewicht
51 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-51931-7
Mein FSJ absolvierte ich in einer Begegnungsstätte für Alkoholiker in Stendal.
Ziel der Einrichtung war und ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und der Versuch die Probanden wieder in das ,,normale Leben" einzugliedern. Um diese Ziele zu ermöglichen bzw. zu verwirklichen sind an der Begegnungsstätte u. a. eine Suppenküche und das Betreute Wohnen angegliedert. Auch die Zusammenarbeit mit Ämtern, Behörden usw. stand und steht im Vordergrund. Besonders die Arbeit mit Betreuern, aber vor allem mit Bewährungshelfern machte einen grossen Teil meiner Arbeit aus. Es war auffällig, dass ca. 90 % der in der Begegnungsstätte verkehrenden Probanden straffällig geworden sind und entweder ihre Haftstrafen schon verbüsst hatten und dann auf Bewährung ,,draussen" waren oder, zumeist bei erster Straffälligkeit, sofort Bewährung bekommen hatten. Meist wurden ihnen Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung oder Fahren unter Alkohol zur Last gelegt.
Dies bringt mich zu dem bereits erwähnten Seminar. Hier habe ich mich erstmals intensiver mit den theoretischen Grundlagen der Straffälligen- und Bewährungshilfe befasst.
Aufgrund dieser Impulse stellte sich mir die Frage nach einem möglichen Zusammenhang zwischen Sucht und Straffälligkeit.
Dieser Frage möchte ich in dieser Hausarbeit auf den Grund gehen.
Vor allem möchte ich klären, ob es einen Zusammenhang bzw. ein Wechselspiel zwischen Sucht und Straffälligkeit gibt.
Da es aber sehr viele Arten von Sucht bzw. von Abhängigkeit gibt, z. B. Spielsucht, Sexsucht, Arbeitssucht, Internetsucht oder aber auch Zigaretten- und Alkoholsucht, möchte ich mich in der Hausarbeit besonders auf die Alkohol- und Drogensucht beziehen bzw. beschränken. Ich unterscheide die Sucht von der Droge Alkohol und die Sucht von Drogen, wie LSD, Kokain oder Cannabis deshalb so explizit, weil Alkohol eine so genannte legale Droge ist, die in jedem Geschäft frei gekauft werden kann und z.B. Kokain illegal ist und die Beschaffung dieser Droge rechtswidrig ist.
Folglich möchte ich die Frage erörtern, ob jeder Suchtkranke zwangsläufig straffällig wird.
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