Die Kirchenbussen stellten über Jahrhunderte eine gesonderte ‚Gerichtsbarkeit‘ dar. Wer sich in der Kirche oder auf dem Kirchhof etwas zu Schulden kommen liess, gegen das Kirchenrecht oder gegen die ‚allgemeine Sittlichkeit‘ verstiess, musste mit einer empfindlichen Busse rechnen. Verstösse gegen die Kirchenordnung – wie etwa vorehelicher Beischlaf, Ehebruch, unehelich gezeugte Kinder, aber auch das Duzen eines Pastors – zogen eine weltliche Geldstrafe sowie eine für die Kirchengemeinde sichtbare Busse nach sich. Dazu gehörte auch das An-den-Pranger-Stellen. Jürgen Hoops von Scheessel veranschaulicht diese mittelalterliche Praxis am Beispiel des Kirchspiels Scheessel. Damit dokumentiert das vorliegende Werk zugleich einen Teil der Kirchengeschichte in den reformierten Gebieten weit über die Kirchspielgrenzen Scheessels hinweg. In mühevoller Detailarbeit stellt der Autor alle von 1587-1799 verzeichneten Vergehen und Strafen aus den noch vorhanden Unterlagen zusammen. Seine kundigen Kommentierungen lassen vor den Augen des Lesers längst vergangene Zeiten wieder aufleben und geben anschaulich Einblick in Überzeugungen von Recht und Ordnung, wie sie heute kaum noch vorstellbar sind – wenn auch viele der hier erfassten mittelalterlichen Verordnungen kirchenrechtlich weiterhin Gültigkeit besitzen. Gemeinsam mit seiner 2013 im ibidem-Verlag erschienenen Studie Gerichtsbarkeit im Elbe-Weserraum 1546-1670 (ISBN 978-3-8382-0149-8) gibt Hoops von Scheessels neueste Veröffentlichung einen einzigartigen Gesamtüberblick der weltlichen und kirchlichen Gerichtsbarkeit über die Jahrhunderte.
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