Bodenrichtwerte in kaufpreisarmen Gebieten am Beispiel der City einer Kreisstadt Untersuchungen über die Struktur in Goslar/Harz
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
26.11.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
138 (Printausgabe)
Dateigröße
5169 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640220625
Masterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ableitung von Bodenrichtwerten erfolgt aufgrund der Auswertung der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Dies ist in
196 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
In sogenannten kaufpreisarmen Lagen, d. h. in Gebieten, in denen selten Grundstücke verkauft werden, ist die Ableitung von Bodenrichtwerten erschwert. Zu diesen Lagen zählen in erster Linie die innerstädtischen Geschäftslagen.
Auch die Altstadt von Goslar kann aufgrund mangelnder Kauffälle als kaufpreisarm bezeichnet werden. Für den Innenstadtbereich gelten vier Bodenrichtwertzonen.
Ziel der Arbeit ist es, diese Struktur der Bodenrichtwertzonen zu überprüfen und
gegebenenfalls zu korrigieren Dies geschieht anhand der Geschäftsraummieten.
Als Grundlage und als Plausibilitätskontrolle dienen die aktuellen, zum Stichtag 01.01.2008 vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschlossenen Bodenrichtwertzonen.
196 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
In sogenannten kaufpreisarmen Lagen, d. h. in Gebieten, in denen selten Grundstücke verkauft werden, ist die Ableitung von Bodenrichtwerten erschwert. Zu diesen Lagen zählen in erster Linie die innerstädtischen Geschäftslagen.
Auch die Altstadt von Goslar kann aufgrund mangelnder Kauffälle als kaufpreisarm bezeichnet werden. Für den Innenstadtbereich gelten vier Bodenrichtwertzonen.
Ziel der Arbeit ist es, diese Struktur der Bodenrichtwertzonen zu überprüfen und
gegebenenfalls zu korrigieren Dies geschieht anhand der Geschäftsraummieten.
Als Grundlage und als Plausibilitätskontrolle dienen die aktuellen, zum Stichtag 01.01.2008 vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschlossenen Bodenrichtwertzonen.
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