Das Attest ist kein Arrest. Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers während einer Krankmeldung
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
10.10.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
97 (Printausgabe)
Dateigröße
810 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656766223
Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht selten mit einer Verpflichtung zur Bettruhe assoziiert. Oftmals führt eine Erkrankung nach dem allgemeinen Verständnis vom "Kranksein" zu einem Verbot sämtlicher Aktivitäten ausserhalb des privaten Lebensbereiches. Dieser arrestähnliche Zustand begründet sich durch die Furcht vor einer restriktiven Einflussnahme des Arbeitgebers mit Hilfe von arbeitsrechtlichen Massnahmen im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diesen vermeintlich existierenden Verhaltenskodex. Die hierdurch auftretende Unsicherheit im Umgang mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit lässt einen rechtlich legitimierten Verhaltensspielraum konturlos erscheinen und wirkt sich sehr häufig negativ auf die private Lebensführung aus.
In ständiger Rechtsprechung vertritt das BAG hierbei die Auffassung, dass der sogenannte Verhaltensspielraum nur durch die Art der Erkrankung im Kontext der jeweiligen Vertragsschuld bestimmt werden kann. Durch die genaue Betrachtung des Leistungshindernisses können die Handlungen des Arbeitnehmers rechtlich bewertet werden, so dass die proklamierte Missachtung der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber als Rechtfertigungsgrund für eine zeitnahe Freisetzung bestätigt oder gegebenenfalls als unbegründet zurückgewiesen werden kann. Das BAG spricht in diesem Zusammenhang von einem "genesungswidrigen" Verhalten.
Das vertragliche Verhältnis zum Dienstherrn ist jedoch auch auf einer moralischen Verpflichtung konstatiert. Durch eine grenzgängerische Nutzung des "gelben Scheins" wird das Vertrauen in die Redlichkeit des Arbeitnehmers nachhaltig gestört. So kann ein Verhalten zwar aus rechtlicher Sicht als legitim verstanden werden, jedoch gleichzeitig dem Verständnis für Moral und Anstand zuwider laufen. Die Erschütterung der Vertrauensbasis führt schliesslich nicht selten zu einer Zerrüttung der Grundlage, auf der ein Arbeitsverhältnis aufgebaut ist. Schliesslich ist das Attest kein Arrest. Jedoch ist es auch kein Freifahrtschein.
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