Die Argumentation zur Legitimation der Bekämpfung von Terrorismus Sprachgeschichtlich betrachtet am Beispiel zweier Reden
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
04.02.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
46 (Printausgabe)
Dateigröße
751 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656891024
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Germanistik - Komparatistik, Vergleichende Literaturwissenschaft, Note: 1,2, Universität Kassel (Sprachwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgenden Seiten vergleichen die Reden von Joseph Goebbels vom 18. Februar 1943 im Berliner Sportpalast und die des ehemaligen Bundesaussenministers Joschka Fischer vom 08. November 2001 vor den Mitgliedern des deutschen Bundestags. Themenschwertpunkt der beiden Reden sind jeweils aussenpolitische Lagen und die Begründung bewaffneter Auseinandersetzungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die jeweilige Definition von Terrorismus differenziert sich aufgrund der kontextuellen zeitlichen Gegebenheiten und Bezüge. Auch die Adressaten unterscheiden sich zunächst. Wohingegen Herr Fischer sein Anliegen an die Mitglieder des deutschen Bundestages richtet, führt J. Goebbels seine Erklärungen an geladene Zuhörer im Berliner Sportpalast und zugeschaltete Hörer vor den Rundfunkgeräten. Schwerpunkt des Vergleichs werden die jeweiligen Argumentationslinien und die sprachlichen Besonderheiten, insbesondere die Verwendung rhetorischer Mittel im sprachgeschichtlichen Kontext sein. Auffälligkeiten der sprachlichen Mittel des Dritten Reichs sollen nach Möglichkeit aufgezeigt und sprachgeschichtlich betrachtet werden. Inwiefern unterscheidet sich die Argumentation von J. Fischer von der von J. Goebbels ? Das Ziel ist dasselbe, aber welche Änderungen in der Sprache haben sich daraus ergeben? Als Grundlage des Vergleichs dienen die Inhalte des Seminars "Sprachgeschichte", aus dem Sommersemester 2013 und die Ausführungen von Victor Klemperer in seinem 1957 erschienen Werk "LTI. Notizbuch eines Philologen". In Anbetracht der Länge beider Ausführungen, gerade der Rede von J. Goebbels, wird der folgende Vergleich sich nur auf die jeweils wesentlichen Punkte beschränken und Randaspekte aussen vor lassen.
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