Abkommensrechtliche Methoden zur Vermeidung und Beseitigung der Doppelbesteuerung Anhand von Beispielen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
26.01.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
32 (Printausgabe)
Dateigröße
655 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656883845
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit verschafft einen Überblick über die Techniken und Methoden zur Vermeidung und Beseitigung einer mehrfachen Besteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Arbeit befasst sich ausschliesslich mit abkommensrechtlichen Methoden (Freistellungs- und Anrechnungsmethode). Die Theorie wird anhand von Beispielen veranschaulicht.
Die vorliegende Arbeit befasst sich im Folgenden mit der Gestaltung, den Besonderheiten und den problematischen Aspekten dieser beiden Methoden. Zunächst wird jedoch das Phänomen der Doppelbesteuerung kurz erläutert. Anschliessend folgen die Darstellung der einzelnen Methoden und schliesslich ein Vergleich ebenjener miteinander.
Die Arbeit befasst sich ausschliesslich mit den im Abkommensrecht verwendeten Methoden und ist grundsätzlich allgemein gehalten. Die Darstellung der Praxis der verschiedenen Staaten würde den vorgegebenen Umfang der Arbeit deutlich überschreiten, weil die Praxis variiert und vielfältig ist. Deshalb wird vorliegend lediglich deutschen Besonderheiten in gebotener Kürze Rechnung getragen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich im Folgenden mit der Gestaltung, den Besonderheiten und den problematischen Aspekten dieser beiden Methoden. Zunächst wird jedoch das Phänomen der Doppelbesteuerung kurz erläutert. Anschliessend folgen die Darstellung der einzelnen Methoden und schliesslich ein Vergleich ebenjener miteinander.
Die Arbeit befasst sich ausschliesslich mit den im Abkommensrecht verwendeten Methoden und ist grundsätzlich allgemein gehalten. Die Darstellung der Praxis der verschiedenen Staaten würde den vorgegebenen Umfang der Arbeit deutlich überschreiten, weil die Praxis variiert und vielfältig ist. Deshalb wird vorliegend lediglich deutschen Besonderheiten in gebotener Kürze Rechnung getragen.
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