Bei Verträgen über Massengüter setzt die Vertragsfreiheit als Funktionsbedingung einen wirksamen Wettbewerb auf der Marktgegenseite voraus, der durch das Wettbewerbsrecht und das Recht der Regulierung der Netzsektoren Energie, Telekommunikation und Eisenbahnen geschützt wird. Diese Rechtsbereiche können das Vertragsrecht aber nur dann von den negativen Folgen privater Machtbildung entlasten, wenn sie ihrerseits der chancengleichen Selbstbestimmung der Bürger verpflichtet sind. Eben dies wird derzeit unter Berufung auf wohlfahrtsökonomische und gemeinwohlbezogene Gesichtspunkte in Abrede gestellt. So sieht die herrschende Ansicht Folgeverträge von Unternehmen mit der Marktgegenseite als wirksam an, obwohl sich in ihnen der Wettbewerbsverstoss gerade manifestiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Untersuchung zum Ziel, die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen des wirtschaftsbezogenen Vertragsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Regulierungsrechts aufeinander abzustimmen, um die Marktteilnehmer effektiv vor antikompetitiven Verhaltensweisen zu schützen.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.