Die Fluggastrechte-Verordnung. Ansprüche von Flugreisenden bei verspätetem "Railway"-Zubringer
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
Fr. 24.90
inkl. gesetzl. MwSt.,
-
Kostenlose Lieferung ab Fr. 30 Einkaufswert
Schweiz & Liechtenstein:
Versandkostenfrei ab Fr. 30.00
Versandkosten bis Fr. 30.00: Fr. 3.50Andere Lieferländer
Fr. 18.00 unabhängig vom Warenwert
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
18.06.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
16
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.2 cm
Gewicht
40 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-668-00470-2
Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (nachfolgend Fluggastrechte-Verordnung genannt) hat das Schutzniveau von Flugreisenden innerhalb der europäischen Union deutlich angehoben. Dabei hat der Europäische Gerichtshof (nachfolgend EuGH) in einigen Entscheidungen die Rechte der Fluggäste teilweise über die Grenze des Wortlautes der Fluggastrechte-Verordnung hinaus gestärkt. Besonders das am 26. Februar 2013 ergangene Urteil des EuGH Volkerts ist dahingehend interessant, als dass darin Verspätungen von Zubringerflügen den Ausgleichanspruch nach Art. 7 Fluggastrechte-Verordnung auslösen können. In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob die neue Praxis von Fluggesellschaften, neben dem direkten Ticket ein sog. "Airrail-Ticket" bzw. "Fly&Rail-Ticket" zum Kauf anzubieten, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der Fluggastrechte-Verordnung dahingehend erfährt, dass diese im Falle der Verspätung des Zubringerzuges ebenfalls anwendbar sein soll. Zur Erörterung dieser Frage werden im Folgenden das Urteil und die sich daraus ergebenden Grundsätze vorgestellt und anschliessend die Frage diskutiert, ob auch Verspätungen von "Railway"-Zubringern den Ausgleichanspruch nach Art. 7 Fluggastrechte-Verordnung auslösen.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.