Der Abgrenzung relevanter Märkte im Rahmen deutscher und europäischer Kartellrechtsverfahren wird aufgrund des fortschreitenden Konzentrationsprozesses vieler Branchen eine wachsende Bedeutung zukommen. Bisher wird die Abgrenzung durch Exekutive und Jurisdiktion vielfach aus eigener Sachkunde vorgenommen. Moderne betriebswirtschaftliche Analysemethoden werden in aller Regel nicht mit einbezogen. Die Arbeit untersucht zunächst eine Vielzahl von Marktabgrenzungen aus der Rechtspraxis. Dabei werden signifikante Schwächen der intuitiven Abgrenzung aufgezeigt. Im Anschluss wird ein Verfahren für eine systematische und wettbewerbsbezogene Marktabgrenzung entwickelt, welches multivariate Analysemethoden flexibel dort verwendet, wo es im Einzelfall geboten erscheint.
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