Umwandlungsrecht. Rechtsfolgen der Verschmelzung oder Spaltung für Buchführung, Bilanzierung und Jahresabschluss
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
21.03.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
29 (Printausgabe)
Dateigröße
1790 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668178625
Diese Arbeit liefert insbesondere auch anschauliche Grafiken zur Verdeutlichung der einzelnen Verschmelzungs- und Spaltungsformen (Anhang).
Unter Gesamtrechtsnachfolge im Sinne der Umwandlung versteht man den Eintritt eines Rechtsträgers in alle Rechte und Pflichten eines anderen Rechtsträgers in einem Rechtsakt (Universalsukzession). Tritt eine Person hingegen in einzelne Rechte und Pflichten einer anderen Person ein, so spricht man von Singularsukzession (Einzelrechtsnachfolge). Singularsukzession ist im Umwandlungsrecht i.d.R. nicht relevant. Denkbar ist eine Übertragung von Teilen des Betriebsvermögens, die jedoch keine Singularsukzession sondern eine Sonderform der Universalsukzession darstellt - die partielle Universalsukzession (Sonderrechtsnachfolge). Hierbei geht nicht das gesamte Vermögen auf den übernehmenden Rechtsträger über, der übertragene Vermögensteil geht jedoch mit allen Rechten und Pflichten über, weshalb die Ergebnisse hinsichtlich des übertragenen Vermögensteils denen der Universalsukzession entsprechen.
Das am 1. Januar 1995 erstmals in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG) schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Eingehen von Rechtsakten im Zuge dieser Dynamik. Das Umwandlungsgesetz unterscheidet vier Formen der Umwandlung (
1 Abs. 1 UmwG):
- Verschmelzung (Fusion);
- Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung);
- Vermögensübertragung;
- Formwechsel.
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