Gewerkschaftspluralität im Betrieb. Die Problematik beim Schaffen und Anwenden tariflicher Betriebsnormen Das BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
Fr. 17.90
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
19.05.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
35 (Printausgabe)
Dateigröße
744 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668220607
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 15 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis:
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG - 4 AZR 190/08
C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb
D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen
I. Tarifpluralität
1. Definition
2. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb
II. (Betriebsweite) Tarifkonkurrenz
1. Definition
2. (Betriebsweite) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
E. Betriebsnormen
I. Gegenstand und Wirkungsweise
II. Konkretisierungsansätze des BAG
III. Die besondere Tarifbindung des
3 II TVG
IV. Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen
V. Vertretensein der Gewerkschaft im Betrieb
F. Tarifkollision bei Betriebsnormen
G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v.
9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG - 4 AZR 190/08
H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG - 4 AZR 190/08
I. Verhinderung von Tarifkonkurrenzen
1. Das Für und Wider der Zwangstarifgemeinschaft
2. Zwischenergebnis
II. Auflösung von Tarifkonkurrenzen
1. Unwirksamkeit aller Tarifverträge und Betriebsratskompetenz
2. Spezialitätsprinzip
3. Prioritäts- und Posterioritätsprinzip
4. Günstigkeitsprinzip
5. Wahlrecht der Arbeitnehmer
6. Mehrheitsprinzip und normzweckorientierte Differenzierung
a) Massstab für die Ermittlung der Mehrheit
b) Das Für und Wider des Mehrheitsprinzips
c) Methode und Zeitpunkt der Ermittlung der Mehrheit
d) Normzweckorientierte Differenzierung
aa) Doppelmitgliedschaft des Arbeitgebers
bb) Vertikale Tarifkonkurrenz
cc) Allgemeinverbindlichkeit,
5 IV TVG
dd) Nachwirkung,
4 V TVG
I. Fazit
A. Einleitung
Das deutsche Gewerkschaftswesen befindet sich im Wandel: Entgegen dem traditionellen Organisationsgrundsatz "Ein Betrieb - Eine Gewerkschaft" haben die DGB-Gewerkschaften zunehmend mit sich überschneidenden Tarifzuständigkeiten im Betrieb zu kämpfen, sei es seitens der Spartengewerkschaften, sei es seitens der Richtungsgewerkschaften des CGB. Die damit einhergehende Gewerkschaftspluralität im Betrieb bringt vermehrt Tarifkollisionen mit sich. Bezeichnend hierfür ist die Anzahl der rund 68.000 Tarifverträge, die im April 2013 als gültig in das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführte Tarifregister eingetragen waren. Grund genug, der Frage nachzugehen, wann es einer Auflösung von Tarifkollisionen bedarf und nach welchen Grundsätzen diese zu erfolgen hat. (...)
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG - 4 AZR 190/08
C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb
D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen
I. Tarifpluralität
1. Definition
2. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb
II. (Betriebsweite) Tarifkonkurrenz
1. Definition
2. (Betriebsweite) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
E. Betriebsnormen
I. Gegenstand und Wirkungsweise
II. Konkretisierungsansätze des BAG
III. Die besondere Tarifbindung des
3 II TVG
IV. Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen
V. Vertretensein der Gewerkschaft im Betrieb
F. Tarifkollision bei Betriebsnormen
G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v.
9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG - 4 AZR 190/08
H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG - 4 AZR 190/08
I. Verhinderung von Tarifkonkurrenzen
1. Das Für und Wider der Zwangstarifgemeinschaft
2. Zwischenergebnis
II. Auflösung von Tarifkonkurrenzen
1. Unwirksamkeit aller Tarifverträge und Betriebsratskompetenz
2. Spezialitätsprinzip
3. Prioritäts- und Posterioritätsprinzip
4. Günstigkeitsprinzip
5. Wahlrecht der Arbeitnehmer
6. Mehrheitsprinzip und normzweckorientierte Differenzierung
a) Massstab für die Ermittlung der Mehrheit
b) Das Für und Wider des Mehrheitsprinzips
c) Methode und Zeitpunkt der Ermittlung der Mehrheit
d) Normzweckorientierte Differenzierung
aa) Doppelmitgliedschaft des Arbeitgebers
bb) Vertikale Tarifkonkurrenz
cc) Allgemeinverbindlichkeit,
5 IV TVG
dd) Nachwirkung,
4 V TVG
I. Fazit
A. Einleitung
Das deutsche Gewerkschaftswesen befindet sich im Wandel: Entgegen dem traditionellen Organisationsgrundsatz "Ein Betrieb - Eine Gewerkschaft" haben die DGB-Gewerkschaften zunehmend mit sich überschneidenden Tarifzuständigkeiten im Betrieb zu kämpfen, sei es seitens der Spartengewerkschaften, sei es seitens der Richtungsgewerkschaften des CGB. Die damit einhergehende Gewerkschaftspluralität im Betrieb bringt vermehrt Tarifkollisionen mit sich. Bezeichnend hierfür ist die Anzahl der rund 68.000 Tarifverträge, die im April 2013 als gültig in das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführte Tarifregister eingetragen waren. Grund genug, der Frage nachzugehen, wann es einer Auflösung von Tarifkollisionen bedarf und nach welchen Grundsätzen diese zu erfolgen hat. (...)
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung