Das Restschuldbefreiungsverfahren und seine Reformen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
22.05.2017
Verlag
GRINSeitenzahl
23 (Printausgabe)
Dateigröße
1016 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668451568
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fakultät Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Seminararbeit soll zunächst kurz auf das Insolvenzverfahren ganz allgemein eingegangen werden. Dies ist die Voraussetzung für das Restschuldbefreiungsverfahren, welches sich daran anschliesst. Dabei soll ausserdem aufgezeigt werden, inwiefern sich das Verfahren der Restschuldbefreiung reformiert hat und aus welchen Gründen dies geschehen ist.
Die Insolvenzordnung (InsO) ist ständigen Reformen unterworfen und bietet in diesem Fall einen rechtlichen Rahmen für den gerechten Ausgleich aller beteiligten Personen im Insolvenzfall. Das Ziel dabei ist stets, einen Insolvenzplan aufzustellen und die Betriebsfortführung zu gewährleisten. Das zügige Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung trifft das Bedürfnis nach einem schnellen Neuanfang für alle natürlichen Personen. Durch die wirtschaftliche Entwicklung und den heutigen Arbeitsmarkt sind einzelne Personen vor grosse wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Aus diesem Grund soll dem Schuldner eine schnelle Möglichkeit gegeben werden, wieder bei Null anzufangen. Dies stellt den Fürsorgegedanke des Gesetzgebers dar. Ausserdem soll eine Entstigmatisierung vorgenommen werden, um so das schlechte Image der Insolvenz zu beseitigen. Dies soll weiterhin einen wirtschaftlichen Wiedereinstieg beschleunigen und sich positiv auf die Kaufkraft auswirken.
Die Insolvenzordnung (InsO) ist ständigen Reformen unterworfen und bietet in diesem Fall einen rechtlichen Rahmen für den gerechten Ausgleich aller beteiligten Personen im Insolvenzfall. Das Ziel dabei ist stets, einen Insolvenzplan aufzustellen und die Betriebsfortführung zu gewährleisten. Das zügige Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung trifft das Bedürfnis nach einem schnellen Neuanfang für alle natürlichen Personen. Durch die wirtschaftliche Entwicklung und den heutigen Arbeitsmarkt sind einzelne Personen vor grosse wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Aus diesem Grund soll dem Schuldner eine schnelle Möglichkeit gegeben werden, wieder bei Null anzufangen. Dies stellt den Fürsorgegedanke des Gesetzgebers dar. Ausserdem soll eine Entstigmatisierung vorgenommen werden, um so das schlechte Image der Insolvenz zu beseitigen. Dies soll weiterhin einen wirtschaftlichen Wiedereinstieg beschleunigen und sich positiv auf die Kaufkraft auswirken.
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