Die Markenfähigeit einer "Farbe als solcher" im Sinne der Artt. 3 E-MRL, 4 E-GMV
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
17.07.2017
Verlag
GRINSeitenzahl
45 (Printausgabe)
Dateigröße
838 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668484931
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17,00 Punkte, Universität Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts neuer Anforderungen an Marken auf dem modernen Markt richtet sich der Blick insbesondere auf die konturlose Farbmarke als Prototyp der variablen Marke. Diese Markenform hat grosses Potenzial, all dem gerecht zu werden. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen sich auch das rechtliche Verständnis der Marke und deren rechtlicher Rahmen sachgerecht weiterentwickeln.
Die Europäische Kommission hat das Bedürfnis nach Modernisierung erkannt und legte im März 2013 die Vorschläge zur Änderung der Markenrichtlinie und der Gemeinschaftsmarkenverordnung vor. In den Beispielkatalog der markenfähigen Zeichen wurden unter anderem "Farben als solche" aufgenommen. Trotz der Anerkennung der Markenfähigkeit von Farben als solchen und Farbkombinationen in den Grundsatzentscheidungen Libertel und Heidelberger Bauchemie wurde die Eintragungspraxis von konturlosen Farbmarken bisher restriktiv gehalten. Die Kommission ist jetzt den ersten Schritt gegangen, um dies zu ändern. Massgeblich ist dafür das Verständnis der zwei Grundsatzentscheidungen, welche die Anforderungen an den Umgang mit der Farbe als solcher definiert haben. Diese Arbeit unterbreitet anhand einer präzisen Auslegung der geschaffenen Grundsätze des EuGH und der anschliessenden Einbettung dieser in das Regelwerk der neuen Entwürfe einen Vorschlag im Umgang mit Farbmarken, welcher der abstrakten Farbmarke erlauben soll, ihre Vorzüge als innovative, variable Markenform in die Praxis einzubringen.
Die Europäische Kommission hat das Bedürfnis nach Modernisierung erkannt und legte im März 2013 die Vorschläge zur Änderung der Markenrichtlinie und der Gemeinschaftsmarkenverordnung vor. In den Beispielkatalog der markenfähigen Zeichen wurden unter anderem "Farben als solche" aufgenommen. Trotz der Anerkennung der Markenfähigkeit von Farben als solchen und Farbkombinationen in den Grundsatzentscheidungen Libertel und Heidelberger Bauchemie wurde die Eintragungspraxis von konturlosen Farbmarken bisher restriktiv gehalten. Die Kommission ist jetzt den ersten Schritt gegangen, um dies zu ändern. Massgeblich ist dafür das Verständnis der zwei Grundsatzentscheidungen, welche die Anforderungen an den Umgang mit der Farbe als solcher definiert haben. Diese Arbeit unterbreitet anhand einer präzisen Auslegung der geschaffenen Grundsätze des EuGH und der anschliessenden Einbettung dieser in das Regelwerk der neuen Entwürfe einen Vorschlag im Umgang mit Farbmarken, welcher der abstrakten Farbmarke erlauben soll, ihre Vorzüge als innovative, variable Markenform in die Praxis einzubringen.
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