Internationale Rechnungslegung im Krankenhaus
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
26.07.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
99 (Printausgabe)
Dateigröße
5631 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656999508
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.3, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesundheitsmarkt unterliegt einem erheblichen Anpassungsdruck an sich verändernde Marktgegebenheiten und gesetzliche Rahmenbedingungen. Dem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen stehen staatliche Sparmassnahmen gegenüber. Darüber hinaus engen rechtliche Faktoren, ein Vergütungssystem auf Fallpauschalenbasis sowie der Vorrang der ambulanten vor der stationären Behandlung, den Marktteilnehmer auf dem Gesundheitsmarkt ein.
Mit zunehmendem Wettbewerb und mangelnder Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand steigt der Privatisierungs- und Finanzierungsdruck auf Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft. Damit gewinnt die Umstellung auf die Rechnungslegung nach den IFRS auch für Krankenhäuser an Bedeutung.
Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses, der öffentlichen Förderung und der Notwendigkeit besonderer Bilanzierung bzgl. öffentlicher Zuschüsse gelten für Krankenhäuser besondere Vorschriften. Neben dem HGB folgt die Rechnungslegung vorrangig den Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV). Die Einführung der Entgeltform ?Fallpauschale? wirft die Frage nach der Bilanzierung der ?Überlieger?, der Patienten, deren Behandlung am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, auf.
Ziel dieser Arbeit ist es, die mögliche Umsetzung internationaler Vorschriften für Krankenhäuser unter Berücksichtigung der für sie geltenden besonderen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
Für ambulante, stationäre und rehabilitive Versorgungssektoren gelten unterschiedliche Finanzierungs- und Abrechnungssysteme: Monistische, dualistische und trialistische Finanzierung, Gebühren, Fallpauschalen, Pflegesätze, Mischformen. Die Eingrenzung des Themas auf ausschliesslich Krankenhäuser im stationären Sektor ist erforderlich, um die Ausführungen in einem übersichtlichen Rahmen zu halten. Die ebenfalls zum stationären Sektor gehörenden Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime unterliegen weit weniger der Regulierung durch den Staat. Ebenso werden Krankenhäuser, für die die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) nach
1 Abs. 2 nicht gilt, z.B. Bundeswehrkrankenhäuser, nicht betrachtet.
Auf Besonderheiten der internationalen im Vergleich zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die keine krankenhausspezifischen Sachverhalte tangieren, wird im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen.
Mit zunehmendem Wettbewerb und mangelnder Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand steigt der Privatisierungs- und Finanzierungsdruck auf Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft. Damit gewinnt die Umstellung auf die Rechnungslegung nach den IFRS auch für Krankenhäuser an Bedeutung.
Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses, der öffentlichen Förderung und der Notwendigkeit besonderer Bilanzierung bzgl. öffentlicher Zuschüsse gelten für Krankenhäuser besondere Vorschriften. Neben dem HGB folgt die Rechnungslegung vorrangig den Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV). Die Einführung der Entgeltform ?Fallpauschale? wirft die Frage nach der Bilanzierung der ?Überlieger?, der Patienten, deren Behandlung am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, auf.
Ziel dieser Arbeit ist es, die mögliche Umsetzung internationaler Vorschriften für Krankenhäuser unter Berücksichtigung der für sie geltenden besonderen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
Für ambulante, stationäre und rehabilitive Versorgungssektoren gelten unterschiedliche Finanzierungs- und Abrechnungssysteme: Monistische, dualistische und trialistische Finanzierung, Gebühren, Fallpauschalen, Pflegesätze, Mischformen. Die Eingrenzung des Themas auf ausschliesslich Krankenhäuser im stationären Sektor ist erforderlich, um die Ausführungen in einem übersichtlichen Rahmen zu halten. Die ebenfalls zum stationären Sektor gehörenden Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime unterliegen weit weniger der Regulierung durch den Staat. Ebenso werden Krankenhäuser, für die die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) nach
1 Abs. 2 nicht gilt, z.B. Bundeswehrkrankenhäuser, nicht betrachtet.
Auf Besonderheiten der internationalen im Vergleich zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die keine krankenhausspezifischen Sachverhalte tangieren, wird im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen.
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